Sex-Chat mit 13-Jähriger: Amtsgericht Kaufbeuren verurteilt Mann (53) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

30. Juli 2020 13:25 Uhr von Lisa Hauger
Das Amtsgericht Kaufbeuren hat einen 53-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (Symbolbild).
Das Amtsgericht Kaufbeuren hat einen 53-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (Symbolbild).
Stephan Michalik

Vor einigen Jahren war ein Mann (heute 53) bereits wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 30 Fällen sechs Jahre in Haft. Jetzt hat ihn das Amtsgericht Kaufbeuren erneut verurteilt, diesmal allerdings zu einer Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte im September 2019 mit der 13-jährigen Tochter einer Bekannten sexuell motiviert gechattet. In dem Chat haben der Angeklagte und das Mädchen sich gegenseitig anzügliche Nachrichten geschrieben. Zum Beispiel, dass er sie gern heiß küssen würde. Das Mädchen erwiderte, sie habe aber nur einen Slip an. Die beiden haben sich gegenseitig Herzchen und fragwürdige Fotos geschickt, wobei die 13-Jährige auf ihren Fotos immer angezogen war. Seit dem Vorfall hat der Mann keinen Kontakt mehr zur Geschädigten. Die Mutter der Geschädigten hatte ihm mitgeteilt, dass sie keinen Kontakt mehr möchte.

Pornografische Inhalte 

Bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten im Dezember 2019 hat die Polizei seinen Computer und sein Handy sichergestellt. Darauf fanden die Beamten pornografische Inhalte, unter anderem Fotos von ihm, auf denen er fast nackt im Nikolauskostüm und im Arztkittel zu sehen ist. Die Beamten bekamen auch ein Video zu sehen, indem der Angeklagte sich selbst befriedigt. Sämtliche Asservate, darunter auch die Festplatten, werden nun vernichtet. Damit zeigte sich der 53-Jährige einverstanden.  Bei der Durchsuchung fand die Polizei auch Sexspielzeug im Auto des Angeklagten. Eine Penispumpe hatte er beispielsweise einem Jungen zur Verfügung gestellt.

Angeklagter räumte Taten ein

Vor Gericht gab der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ab. Das kam ihm bei der Beurteilung zugute. Außerdem sei er auf der Suche nach einer psychologischen Behandlung, habe aber noch keinen Platz gefunden. Aus Sicherheitsgründen für sich selbst habe er sich seit der Wohnungsdurchsuchung kein internetfähiges Gerät mehr angeschafft. Das Amtsgericht Kaufbeuren verurteilte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch den Chat zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem soll er der Stiftung Bunter Kreis 2.000 Euro bezahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Angeklagter war bereits wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Haft

Der Mann hat bereits zahlreiche Vorstrafen begangen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 30 Fällen war er sechs Jahre inhaftiert: In den Jahren 2001 und 2002 hatte der Mann mehrfach Geschlechtsverkehr mit einem damals zehnjährigen Mädchen. Sein Vorstrafenregister zeigt unter anderem auch Beleidigung in zwölf Fällen, Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung und vorsätzliches Ausführen von Gewalt. 

Angeklagter lebt weiterhin in Partnerschaft 

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt des Chats in einer Partnerschaft und lebt weiterhin mit seiner Lebenspartnerin zusammen. Vor Gericht sagte er, sie wolle von dem Vorfall "nicht so viel wissen." Zum Ende des Prozesses sagte der 53-Jährige, dass er sich um einen Platz in einer psychologischen Betreuung bemühe.