Verkehrssicherheit: Überholabstand, Toter Winkel und Schutzstreifen: Neue Regeln im Straßenverkehr

29. August 2020 06:00 Uhr von Stephanie Eßer
Neue Regel bei Schutzstreifen: Striktes Halteverbot.
Neue Regel bei Schutzstreifen: Striktes Halteverbot.
Julian Hartmann

Bald fängt die Schule wieder an. Und damit die Kinder sicher in die Schule kommen, müssen nicht nur sie so einiges auf dem Weg dorthin beachten. Auch beispielsweise Auto- und Lkw-Fahrer müssen Regeln einhalten, die am Ende zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen. Manfred Guggenmos, Sachbereichsleiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Memmingen, erklärt im Video, worauf man achten sollte und welche Regeln neu hinzugekommen sind.

Kinder in der Nähe? – Runter vom Gas!

Unverändert, aber deshalb nicht weniger wichtig: Wenn Kinder in der Nähe sind, oder man mit ihnen rechnen muss, muss die Geschwindigkeit reduziert werden. Und das besonders, wenn entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen oder man mit seinem Wagen zum Beispiel im Bereich einer Schule unterwegs ist. "Kinder verhalten sich nicht immer vekehrsgerecht. Da muss ich damit rechnen, dass das Kind vielleicht plötzlich losspringt. Und dann muss ich meine Geschwindigkeit unter Umständen bis zum Stillstand runternehmen. Bis ich klar weiß, was da passiert", so Guggenmos.

Überholabstand zu Radfahrern

Egal ob nun ein Schulkind oder ein Erwachsener mit dem Rad unterwegs ist. Verkehrsteilnehmer müssen einen gewissen Abstand beim Überholen der Radfahrer einhalten. Innerorts sind das mindestens eineinhalb Meter, außerorts mindestens zwei Meter.

Rechtssabiegen und Toter Winkel

Für Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen gilt außerdem eine neue Regel beim Rechtsabbiegen. Laut Guggenmos dürfen sie nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (etwa vier bis sieben km/h) rechts abbiegen. Grund dafür ist der Tote Winkel. "Wir haben relativ viele Verkehrsunfälle und auch immer wieder tödliche Verkehrsunfälle", die in Zusammenhang mit Radfahrern und dem Toten Winkel stehen, erklärt der Sachbereichsleiter.

Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten?

Kinder bis acht Jahre müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen den Radweg nutzen. Neu ist nun, dass eine geeignete Aufsichtsperson zur Begleitung der Kleinen ebenfalls mit dem Rad auf dem Gehweg fahren darf. Die Aufsichtsperson muss dabei nicht zwingend ein Elternteil sein. Laut Guggenmos kann zum Beispiel auch die Oma oder der große Bruder das Kind begleiten. Wichtig ist außerdem, dass man an Einmündungen oder Kreuzungen zum Überqueren der Querstraße absteigen muss.

Radfahrstreifen vs. Schutzstreifen

Ein Radfahrstreifen ist wie ein Fahrradweg, erkennbar durch eine durchgezogene weiße Linie, die den Radfahrstreifen von der Straße trennt. Dort gilt ein Halte- und Parkverbot. "Man darf nicht darauf halten, auch nicht zum Aussteigen lassen im Bereich von Schulen", so Guggenmos. Neu ist, dass das Halteverbot auch auf den sogenannten Schutzstreifen gilt. Schutzstreifen sind Teil der eigentlichen Fahrbahn, durch eine gestrichelte Linie von dem übrigen Verkehr abgegrenzt.

Hupen im Straßenverkehr

"Anhupen tun wir eh nur bei Gefahr", sagt der Bereichsleiter. In Deutschland werde zum Glück nur wenig gehupt. Wenn zum Beispiel ein Auto langsam wird, sollte man laut Guggenmos erst mal darüber nachdenken und den Grund dafür hinterfragen. "Vielleicht hat das ja seinen Grund und betrifft mich dahinter auch", gibt der Polizist zu bedenken.