Lockerungen ab dieser Woche: Bars und Kneipen im Bayerischen Allgäu dürfen wieder öffnen

10. September 2020 13:57 Uhr von Eileen Schwaninger
Schankwirtschaften dürfen ab dem 19. September wieder öffnen. (Symbolbild)
Schankwirtschaften dürfen ab dem 19. September wieder öffnen. (Symbolbild)
Marcelo Ikeda Tchelão auf Pixabay

Weitere Corona-Lockerungen hat der Bayerische Ministerrat am 8. September in einer Pressekonferenz angekündigt. Demnach sollen ab Samstag, den 19. September Kneipen und Bars wieder öffnen dürfen. Der Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten ist dann sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zugelassen und bei Sportveranstaltungen sind Zuschauer erlaubt.  Nach der monatelangen Zwangspause dürfen somit ab nächster Woche wieder Bars und Kneipen öffnen. Die Bedingungen sind die gleichen wie bei Speisewirtschaften, einschließlich des Tanzverbots.

In geschlossenen Räumen in den Bars und Kneipen gilt:

  • Die Bedienung muss am Tisch erfolgen,
  • nur Hintergrundmusik ist zulässig,
  • jede Person muss sich einzeln registrieren.

Wenn die Infektionszahlen in einer Region besonders hoch sind und der Frühwarnwert von 50 überschritten wird, können die örtlichen Behörden ab 23 Uhr ein Alkoholverbot verhängen, so Söder. 

Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten wird zugelassen

Hierbei gilt ebenfalls die Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Bei Kampfsportarten mit einem länger andauernden unmittelbaren Körperkontakt soll hierbei im Training und Wettkampf eine Obergrenze von 20 Sportlerinnen oder Sportlern gelten.

Zuschauer erlaubt

Bei Sportveranstaltungen in Bayern sind ab dem 19. September Zuschauer erlaubt. Unter den entsprechenden Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen. Bei Stehplätzen ist eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen davon bleiben vorläufig Profiligen, der DFB-Pokal und die UEFA Champions-League. 

Öffentliche Versammlungen

Ab Mittwoch, den 9. September gilt eine regelmäßige Maskenpflicht ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel.

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