Per Allgemeinverfügung: Landkreis Oberallgäu erlässt Sonderregelung für Berufspendler und Schüler aus Vorarlberg

25. September 2020 16:20 Uhr von Julian Hartmann
Coronavirus (Symbolbild).
Coronavirus (Symbolbild).
Kathrina Rudolph

Nach dem Landkreis Lindauhat nun auch der Landkreis Oberallgäu per Allgemeinverfügung eine Sonderregelung für Berufspendler und Schüler erlassen, die in Vorarlberg wohnen und im Landkreis Oberallgäu arbeiten oder zur Schule gehen. Damit reagiert der Landkreis auf die Einstufung des österreichischen Bundeslandes, zu dem auch das Kleinwalsertal gehört, als Corona-Risikogebiet. Durch die Sonderregelung können Berufspendler und Schüler aus Vorarlberg ohne Einschränkungen in den Landkreis einreisen, wenn sie weniger als 72 Stunden zuhause waren.

Größe Schäden drohen bei Anwendung der bayerischen Regelung

Nach den Vorgaben des Bundeslandes Bayern sind Berufspendler aus Corona-Risikogebieten nur dann von der Quarantäne ausgeschlossen, wenn sie sich nie länger als 48 Stunden am Stück im Risikogebiet aufhalten. Bei Anwendung dieser Regelung würden laut dem Landratsamt Oberallgäu erhebliche Nachteile im grenznahen Pendlerverkehr und des regionalen Wirtschafts- und Gesundheitswesens drohen. Übrigens:Wer täglich von Bayern ins Ausland pendelt, hält sich nicht länger als 48 Stunden am Stück im Ausland auf, so dass bei der Rückkehr nach Deutschland keine Quarantäne vorgesehen ist.

Bemühungen um eine Ausnahmelösung für das Kleinwalsertal

Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, 25.09.2020 im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu veröffentlicht und ist zudem auf derInternetseite des Landkreises abrufbar. "Darüber hinaus laufen auf verschiedenen Ebenen weiterhin die Bemühungen um eine Ausnahmelösung für das Kleinwalsertal", heißt es von Seiten des Landkreises.

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