Allgemeinverfügung: Corona-Hotspot Memmingen: Feier-Beschränkung und nächtliches Alkoholverbot

13. Oktober 2020 15:06 Uhr von Redaktion all-in.de
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)
Ben Kerckx auf Pixabay

Seit Samstag gilt Memmingen als Corona-Hotspot der Stufe 2. An diesem Tag hat die Stadt den Corona-Schwellenwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten. Mittlerweile hat sich der Wert in Memmingen sogar noch gesteigert auf jetzt 59. Als Reaktion darauf hat die Stadt Memmingen jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 13. Oktober in Kraft tritt und bis Montag, 19.10. gilt.

Die neue Allgemeinverfügung sieht folgende Regelungen vor:

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Haushalts treffen. Ansonsten sind nur Gruppen von bis zu fünf Personen aus mehreren Haushalten erlaubt. Dies gilt auch für Treffen in privat genutzten Räumen, auf privat genutzten Grundstücken sowie für den Besuch von Gastronomiebetrieben. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Bei Veranstaltungen und Feierlichkeiten (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Trauerfeiern) in angemieteten oder öffentlichen Räumen sind im Innenbereich 25 Personen, unter freiem Himmel 50 Personen zulässig. Für Feierlichkeiten in privaten Räumen wird eine Obergrenze von 25 Personen dringend empfohlen. 
  • Der Besuch im Bezirksklinikum, im Klinikum Memmingen und in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Memmingen ist täglich nur für eine Person zu einer festen Besuchszeit möglich. Kinder dürfen durch beide Eltern bzw. Sorgeberechtigte besucht werden. Im Klinikum Memmingen werden aktuell sechs Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung behandelt, drei von ihnen auf der Intensivstation. 
  • In Kindertageseinrichtungen sind die Beschäftigten weiterhin zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. An weiterführenden und berufsbildenden Schulen müssen auch in der kommenden Woche während des Unterrichts Masken getragen werden. 
  • Im Bereich von Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz ist es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mit sich zu führen, soweit die Getränke zum dortigen Verzehr bestimmt sind. In diesem Bereich wird zudem dringend empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 
  • Während des Wochenmarkts gilt weiterhin eine Maskenpflicht auf dem gesamten Marktplatzgelände. 

Einschränkungen sollen den "Anstieg an Neuinfektionen bremsen"

"Überwiegend handelt es sich um Infektionen im familiären Bereich. Leider ist das Infektionsgeschehen aber nicht klar eingrenzbar", so Oberbürgermeister Manfred Schilder. "Indem wir Feiern und Veranstaltungen zahlenmäßig begrenzen, hoffen wir, den Anstieg bei den Neuinfektionen bremsen zu können", betont er. Dabei achte man sehr auf die Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen: Es gibt "keine weiteren Einschränkungen bei den Schulen oder im KiTa-Bereich, da wir dort von keinem Infektionsgeschehen wissen." Vor einer Woche hatte Memmingen bereits den Signalwert überschritten und Maskenpflicht in weiterführenden und berufsbildenden Schulen sowie für das Personal im KiTa-Bereich angeordnet.

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