Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich am Mittwoch erneut mit den Ministerpräsidenten zu den Corona-Regeln beraten. Hintergrund waren die derzeit bundesweit steigenden Infektionszahlen. In einer anschließenden Pressekonferenz verkündeten Merkel, der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder und Berlins Bürgermeister Michael Müller die Ergebnisse. "Wir sind in einer Phase der Epidemie, die ernst ist", verdeutlichte Merkel. Söder warnte: "Es steht unglaublich viel auf dem Spiel."
Corona-Regeln: Was sich ändert
Der kritische regionale Inzidenzwert liegt weiterhin bei 50 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Jetzt gilt aber auch: Schon bei einem Inzidenzwert von 35 greifen erste Maßnahmen. Laut der Bundesregierung soll spätestens dann eine Teilnehmerbegrenzung bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten.
Ergänzende Maskenpflicht und Sperrstunde
Außerdem soll bei einer Inzidenz von 35 eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum gelten. Sie soll überall dort gelten, "wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen." Darüber hinaus empfehlen Bund und Länder die Einführung einer Sperrstunde, wenn die Infektionszahlen kontinuierlich steigen. Die Einführung einer Sperrstunde empfehle sich laut Bundesregierung vor allem dann, wenn die Infektionszahlen oberhalb einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern weiter steigen.
Keine Einigung bei Beherbergung
Bei der Beherbergung von Urlaubern konnten sich die Ministerpräsidenten nicht auf eine gemeinsame Regelung einigen. Der Grund dafür ist laut Merkel hauptsächlich die schwierige Umsetzung. Eine Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt fallen. Ob die neuen Maßnahmen greifen, zeigt sich nach Angaben der Bundeskanzlerin erst in etwa zehn Tagen. Danach müsse darüber beraten werden, ob weitere Schritte notwendig sind.
Das gilt bei einer Inzidenz von 50
Spätestens ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage, ergreifen die Länder "konsequent verschärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen", heißt es in einem Schreiben der Bundesregierung. Demnach müssen die lokalen Maßnahmen zielgerichtet und überregional vergleichbar sein. Dazu gehören:
Fragen und Antworten
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- Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung,
- Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen, Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes;
- Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen und
- die verbindliche Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol, sowie
- weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum.