Neue Regeln: Coronavirus: Landkreis Lindau überschreitet Warnwert

18. Oktober 2020 15:05 Uhr von Redaktion all-in.de
Corona-Virus (Symbolbild)
Corona-Virus (Symbolbild)
Alexandra Koch

Mit 39 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen hat jetzt auch der Landkreis Lindau erstmals den ersten Warnwert überschritten und damit die gelbe Stufe des Ampel-Systems der Bayerischen Staatsregierung erreicht. Diese Zahl gilt bundesweit als Warnwert und die Landratsämter sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen möglichst wieder einzudämmen. In der seit dem 17.10.2020 geltenden Fassung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Maßnahmen bayernweit geregelt. "Bitte denken Sie daran: Es geht um unser aller Gesundheit und jeder ist aufgefordert, verantwortungsvoll zu handeln," so Landrat Elmar Stegmann in einer Pressemitteilung.

Diese Regeln gelten jetzt im Landkreis Lindau:

  • Eine Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich Fahrstühlen in allen öffentlichen sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, Kinos und Theatern auch am Platz. 
  • Als stark frequentierte Plätze gelten im Landkreis Lindau (Bodensee) zunächst: Im Stadtgebiet von Lindau (Bodensee) alle öffentlich zugänglichen Straßen, Wege und Plätze auf der Insel einschließlich der Seebrücke und alle öffentlich zugänglichen Flächen rund um den zentralen Umsteigepunkt ZUP in der Anheggerstraße zwischen Kolpingstraße und Ludwig-Kick-Straße, der Berliner Platz einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Berliner Platz und alle öffentlich zugänglichen Freiflächen rund um das Einkaufszentrum Lindaupark. Ob diese Bereiche – eventuell auch in den weiteren Landkreisgemeinden – ausgeweitet werden wird nach Abstimmung mit den Gemeinden noch entschieden.
  • Ein Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen und allen anderen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf den vom Landratsamt festlegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen darf in dieser Zeit auch kein Alkohol konsumiert werden.
  • Private Feiern und Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Geburtstage, Beerdigungen, Vereins- und Parteisitzungen u.ä. werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Treffen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden.

"Unser aller Ziel muss sein, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren und die Infektionsketten schnell zu durchbrechen", so Stegmann. So wurde beispielsweise bereits letzte Woche das Hygienekonzept für die Gastronomie durch die Bayerische Staatsregierung angepasst.

Hinweis zum Corona-Testzentrum im Landkreis Lindau

Der Testbetrieb ist immer sonntags von 10 bis 13 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Jede Person mit Wohnsitz im Landkreis Lindau oder Personal von Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen mit Arbeitsort im Landkreis können sich dort testen lassen. Erkrankte Personen werden im Testzentrum nicht getestet, sondern sollen direkt telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) aufnehmen.

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