Haftstrafe: Mann (57) greift dementer Frau (85) in Buchloer Seniorenheim an die Brüste

21. Oktober 2020 13:29 Uhr von Svenja Moller
Prozess (Symbolbild).
Prozess (Symbolbild).
Ralf Lienert

In einem Buchloer Seniorenheim soll ein 57-jähriger senegalesischer Bewohner im Juni 2019 eine demente Frau zweimal begrapscht haben. Einer Rollstuhlfahrerin soll er zudem mit dem Fuß in den Rücken getreten haben. Am Mittwoch stand der Mann deshalb in Kaufbeuren vor Gericht. Drei Pflegekräfte schilderten die Vorfälle. Anfang Juni 2019 habe er einer 1935 geborenen, dementen Bewohnerin erst ins Gesicht, dann an die Brüste gefasst und dabei gelacht. Sie hatte im Gemeinschaftsraum in einem Sessel ferngesehen. Die Frau habe sich erst gewehrt und danach den Raum verlassen.

Angeklagter belästigt demente Frau zweimal

Ende Juni soll er derselben Bewohnerin auf einem Balkon des Seniorenheims wieder an die Brüste und danach an den Oberschenkel oder den Intimbereich gefasst haben. Letzteres konnten die Pflegekräfte, die als Zeugen vernommen wurden, nicht genau beobachten. Ein weiterer Vorfall ereignete sich zwischen Mai und Juni des vergangenen Jahres. Der Angeklagte soll einer 1928 geborenen Bewohnerin im Rollstuhl mit seinem Fuß in den Rücken getreten haben. Die Frau wurde dabei nicht verletzt.

Angeklagter äußert sich kaum

Die beiden Frauen konnten nicht vor Gericht aussagen. Eine der beiden ist dement und die andere in der Zwischenzeit verstorben. Die Vernehmung des Angeklagten gestaltete sich schwierig. Erst nach wiederholter Nachfrage machte der 57-Jährige Angaben zu seinen Personalien. Zu den Vorwürfen äußerte er sich nicht, gab nur einmal an, nichts gemacht zu haben. Er beteuerte mehrmals: "Ich weiß nicht, was hier passiert" und "ich verstehe nichts". Bei einem vorher erstellten psychiatrischen Gutachten konnte keine Schuldunfähigkeit festgestellt werden. Laut der Gutachterin gibt es aber Hinweise auf narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsmerkmale. Es konnten jedoch keine Tests fertiggestellt werden, da der Angeklagte sich immer wieder geweigert hätte.

Haftstrafe nach sexuellen Übergriffen

Der Staatsanwalt forderte ein Jahr und sechs Monate Haft für den Angeklagten, die nicht auf Bewährung ausgesetzt werden solle. Er sehe bei dem 57-Jährigen keine gute Zukunftsperspektive und das fehlende Geständnis weise darauf hin, dass der Angeklagte keine Einsicht zeigt. Der Verteidiger schlug eine Strafe von sieben Monaten vor, die auf Bewährung ausgesetzt werden solle. Für den Angeklagten spreche, dass er nicht vorbestraft sei und er bereits etwa einen Monat in Untersuchungshaft verbracht hat. Der Richter entschied sich letztendlich für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die nicht auf Bewährung ausgesetzt wird. Er betonte, dass eine Frau für den Angeklagten "keinen hohen Wert" habe. Auch, dass er "keinerlei" Reue gezeigt habe, spreche gegen den 57-Jährigen.