Inzidenzwert von 50 überschritten: Corona-Ampel in Kaufbeuren ab sofort auf "Rot"

22. Oktober 2020 16:51 Uhr von Redaktion all-in.de
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)
Engin Aykurt auf Pixabay

Auch die Stadt Kaufbeuren hat jetzt den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 überschritten. Damit steht in Kaufbeuren die Corona-Ampel auf "Rot". Das teilt die Stadt mit.

Demnach gelten ab Freitag, 23. Oktober 2020 in Kaufbeuren folgende Regeln:

Die bisherigen Regelungen in Bezug auf Hygiene und Abstand beispielsweise in Vereinssport und Kulturveranstaltungen bleiben wie gehabt in Kraft. Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 50 pro 100.000 Einwohner überschreiten, gilt zusätzlich:Private Feiern und Kontakte:An privaten Feiern (insbesondere Hochzeits– oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Treffen dürfen sowohl in öffentlichen als auch in privaten Räumen nur noch maximal fünf Personen oder zwei Hausstände teilnehmen. Dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.Sperrstunde für Gaststätten und für den Verkauf von Alkohol:Gastronomische Betriebe dürfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr keine Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben. Parallel dazu ist von 22 bis 6 Uhr der Verkauf von Alkohol an Tankstellen oder durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste verboten.Maskenpflicht im öffentlichen Raum:Die Maskenpflicht gilt überall da, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen: auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in allen öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel in Eingangsbereichen von Hochhäusern, in Fahrstühlen oder in Kantinen sowie in Parkhäusern. Für die Stadt Kaufbeuren gilt Maskenpflicht während der Wochenmärkte in der Kaiser-Max-Straße und auf dem Bürgerplatz – unabhängig von einem Einkauf. Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen (also insbesondere Bahnhof, Busbahnhof/Plärrer und sonstige Buswartestellen) besteht bereits jetzt für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, Maskenpflicht (§ 8 Satz 1 Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).Maskenpflicht in Arbeitsstätten:Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.Maskenpflicht in Kultur- und Freizeiteinrichtungen:In allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Museen, Kino oder Theater müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.Maskenpflicht bei Veranstaltungen:Bei allen Kultur- und Sportveranstaltungen sowie bei Tagungen müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.Maskenpflicht in Schulen:Alle Schülerinnen und Schüler – auch Grundschüler - müssen im Unterricht eine Maske tragen.Maskenpflicht in der Hochschulen:Studierende müssen im Lehr- bzw. Vorlesungsbetrieb eine Maske tragen.

Bürgertelefon der Stadt Kaufbeuren

Die Stadt Kaufbeuren hat wieder ein Bürgertelefon eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können unter 08341 437-444 Fragen rund um die neuen Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Zu den Telefonzeiten ist auch eine Auskunft per Mail möglich: corona@kaufbeuren.de Eingehende Emails werden außerhalb der Telefonzeiten nicht bearbeitet. Für Gesundheitsfragen und Termine rund um Coronatests und Infektionsfälle ist weiterhin das Gesundheitsamt des Landratsamts Ostallgäu unter 08341 911-623 zuständig. Montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr. E-Mail: Hotline@lra-oal.bayern.de

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