Corona: Ampel schaltet in Memmingen, Kempten, Kaufbeuren und Ostallgäu auf "Dunkelrot"

26. Oktober 2020 06:34 Uhr von Redaktion all-in.de
Coronavirus (Symbolbild).
Coronavirus (Symbolbild).
Julian Hartmann

Auch im Allgäu zeigt die Corona-Ampel immer öfter "Dunkelrot". Die Städte Memmingen und Kempten haben die neue Warnstufe am Sonntag als erstes erreicht. Am Nachmittag kam dann auch die Stadt Kaufbeuren dazu. Seit Montag zeigt die Corona-Ampel auch im Ostallgäu "Dunkelrot". Das sind laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) die aktuellen Fallzahlen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen:

  • Memmingen: 149,7
  • Kempten: 104,1
  • Kaufbeuren: 126,1
  • Ostallgäu: 108,4

In den drei Städten sowie im Landkreis Ostallgäu gelten damit folgende Bestimmungen:

  • Es wird eine Sperrstunde um 21:00 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 21 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 21 Uhr ebenfalls ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.
  • Veranstaltungen sind auf max. 50 Personen beschränkt.
  • Die Maskenpflicht gilt in allen Schulen (auch Grundschule) im Unterricht, in Hochschulen während Vorlesungen und in öffentlichen Gebäuden, wie Ämtern.
  • Auch am Arbeitsplatz herrscht Maskenpflicht, wenn Kollegen nicht ausreichend Abstand halten können.
  • Auf belebten Plätzen im Freien herrscht ebenfalls Maskenpflicht.

Alle anderen Allgäuer Landkreise und Städte auf "Rot". Die Landkreise Oberallgäu, Lindau und Unterallgäu haben den Inzidenzwert von 100 Infektionen je 100.000 Einwohner am Montagmorgen noch nicht erreicht.Die Inzidenzwerte laut dem RKI im Einzelnen:

  • Oberallgäu: 80,1
  • Lindau: 56,1
  • Unterallgäu: 73,6

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 gelten unter anderem folgende Beschränkungen:

  • Es wird eine Sperrstunde um 22:00 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.
  • Die Maskenpflicht gilt in allen Schulen (auch Grundschule) im Unterricht, in Hochschulen während Vorlesungen und in öffentlichen Gebäuden, wie Ämtern.
  • Auch am Arbeitsplatz herrscht Maskenpflicht, wenn Kollegen nicht ausreichend Abstand halten können.
  • Auf belebten Plätzen im Freien herrscht ebenfalls Maskenpflicht.