Österreichischer Staatsfeiertag: Gesundheitsministerin Huml: Einreise zum Einkaufsbummel nur mit negativem Test erlaubt

26. Oktober 2020 11:49 Uhr von Redaktion all-in.de
Coronavirus (Symbolbild).
Coronavirus (Symbolbild).
Julian Hartmann

Viele Österreicher fahren an ihrem Staatsfeiertag gerne nach Deutschland zum Einkaufen. Das geht am Montag nicht mehr. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat darauf hingewiesen, dass es keine Quarantäne-Ausnahmen zum Zweck des Einkaufens gibt. Die Ministerin stellte am Sonntag klar: "Auch wenn wir unsere österreichischen Nachbarn unter normalen Umständen gerne bei uns haben - ein grenzüberschreitender Reiseverkehr nur für den Einkaufsbummel ist bei der derzeitigen Corona-Infektionslage keine gute Idee und daneben nicht erlaubt." Huml erklärte: "Die täglich steigenden Zahlen sind besorgniserregend. Kontakte jeglicher Art sind so weit irgend möglich zu vermeiden - im Inland wie auch grenzüberschreitend."

Nur negativer Corona-Test kann von Quarantänepflicht befreien

Die Quarantäne gelte für jeden, der aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreist. "Ein Einkauf, und sei er noch so kurz, bildet keine Ausnahme. Lediglich ein negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, kann von der Quarantänepflicht befreien." Nach der geltenden Einreise-Quarantäneverordnung ist jeder, der sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat und nach Bayern einreist, verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Die Ministerin verdeutlichte: "Das ist bei in Österreich Wohnenden der Fall. Dadurch gilt die 48-Ausnahme-Regelung grundsätzlich nicht für Menschen die dauerhaft in einem Risikogebiet leben und von dort nach Bayern einreisen."