Anpassung der Corona-Regeln: Stadt Memmingen erlässt neue Allgemeinverfügung

2. November 2020 17:34 Uhr von Redaktion all-in.de
Coronamaßnahmen (Symbolbild)
Coronamaßnahmen (Symbolbild)
Engin_Akyurt auf Pixabay

Seit Montag gelten bundesweit neue Corona-Regeln. Die Stadt Memmingen hat jetzt reagiert und eine Regelungen der fünften Allgemeinverfügung vom 27. Oktober.

Das sind die wichtigsten Anpassungen:

Gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung giltauf stark frequentierten Plätzen Maskenpflicht und Alkoholverbot. Als stark frequentierte öffentliche Plätze in der Stadt Memmingen gelten:

  • Marktplatz
  • Kramerstraße
  • Weinmarkt
  • Theaterplatz
  • Schrannenplatz.

Die Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, ein- schließlich der Gehwege bis zu den Hauswänden.Maskenpflichtgilt für das Personal in Kindertageseinrichtungen sowie für das Personal und für betreute Kinder in Horten und Mittagsbetreuungen in den jeweiligen Betreuungsräumlichkeiten. Nach Genehmigung des aufsichtführenden Personals kann aus zwingenden pädagogisch-didaktischen oder organisatorischen Gründen (z. B. Mittagessen) von dieser Pflicht abgesehen werden.

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