Kino Kempten bleibt weiterhin geschlossen: Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Teil-Lockdown-Eilanträge ab

18. November 2020 10:58 Uhr von Redaktion all-in.de
Das 'Colosseum'-Kino Kempten klagte die Corona-Schließung im November-Lockdown. (Symbolbild)
Das "Colosseum"-Kino Kempten klagte die Corona-Schließung im November-Lockdown. (Symbolbild)
Bruno /Germany auf Pixabay

Am 12. November hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Familie Dietel-Sing abgewiesen. Das Colosseum-Center in Kempten hatte aber noch nicht alle Hoffnungen aufgegeben, denn die Filmtheaterbetriebe Dietel GmbH habe am 31. Oktober eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben und der zugehörige Eilantrag vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof war noch nicht vom Tisch. 

Kemptener Colosseum-Kino mit Lockdown-Eilantrag gescheitert

Zugehöriger Eilantrag abgelehnt

Am Dienstag, dem 17. November wurde dann aber auch dieser Eilantrag abgelehnt, so heißt es von Seiten des Colloseums. Man habe bereits mit dieser Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gerechnet, so Andrea Dietel-Sing, Geschäftsführerin der Filmtheaterbetriebe Dietel.  Für die Kultur im Freistaat sei die Schließung eine riesige Katastrophe. Man hoffe, dass die Politik in absehbarer Zukunft einlenkt und einen Freizeitbetrieb mit verschärftem Hygienekonzept zulässt, so Dietel-Sing.

Gesundheitsschutz höher zu bewerten

Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Maßnahmen nicht "offensichtlich" verfassungswidrig seien, sondern das Ergebnis im eigentlichen Klageverfahren offen. In solchen Fällen wird bei Eilanträgen abgewogen, ob das Interesse am Erhalt der Norm bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Interesse des Antragstellers an der vorläufigen Außerkraftsetzung überwiegt, so das Colloseum-Center. Im Falle des Lockdowns sei der Gesundheitsschutz aber höher zu bewerten. Deshalb ging die Interessenabwägung zu Ungunsten des Kino- und Gaststättenbetreiber aus.  Matthias Sing, der die beiden Gerichtsverfahren für seine Familie betreute, ist nicht zufrieden, jedoch habe man alles juristisch Mögliche versucht. Es sei ihm ein Anliegen gewesen, dass die Grundrechtseingriffe mindestens im Eilverfahren geprüft werden. Er hofft, dass es zu einer Hauptsacheentscheidung in beiden Verfahren kommen wird.