Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Regelung, wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen, vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit hat das Gericht einem Eilantrag zweier österreichischer Schüler stattgegeben, die ein Gymnasium im Landkreis Berchtesgadener Land besuchen.
Grenzgänger mussten sich bisher wöchentlich testen lassen
Bisher hatte die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) alle Grenzgänger dazu verpflichtet, sich unaufgefordert wöchentlich auf Corona testen zu lassen und "das Testergebnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde" vorzulegen. Unter den Begriff "Grenzgänger" fallen alle Personen, die wegen ihres Berufs, Studiums oder ihrer Ausbildung aus einem Risikogebiet nach Bayern einreisen und mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Zweifel an Verhältnismäßigkeit
In dem Eilverfahren kam der Verwaltungsgerichtshof zu der Auffassung, dass sich die Regelung zur Testpflicht im Hauptsacheverfahren "voraussichtlich als unwirksam erweisen werde." Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Testpflicht bei Ansteckungsverdächtigen seien derzeit nicht erfüllt. Außerdem äußerte das Gericht Zweifel, ob die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger verhältnismäßig ist.
Diskriminierung soll verhindert werden
Durch die Testpflicht werde auch das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger berührt. Außerdem sei die Empfehlung des Europäischen Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei den Corona-Beschränkungen zu berücksichtigen, die insbesondere eine Diskriminierung von Deutschen und EU-Ausländern bei der Anordnung der Testpflicht verhindern soll.