Abitur: Start der Prüfungen 2021 an bayerischen Gymnasien wird verschoben

1. Dezember 2020 06:31 Uhr von Julian Hartmann
Die Prüfungen an den Gymnasien in Bayern werden nicht schon am 30. April, sondern voraussichtlich erst am 12. Mai starten. Das hat Bayern Kultusminister Michael Piazolo verkündet. (Symbolbild)
Die Prüfungen an den Gymnasien in Bayern werden nicht schon am 30. April, sondern voraussichtlich erst am 12. Mai starten. Das hat Bayern Kultusminister Michael Piazolo verkündet. (Symbolbild)
Moss-Media von Pixabay

Wegen Corona wird der Beginn der Abiturprüfungen 2021 an den Gymnasien in Bayern verschoben. Das teilt das Bayerische Kultusministerium mit. Demnach werden die Prüfungen nicht schon am 30. April, sondern voraussichtlich erst am 12. Mai starten. 

Weitere Anpassungen nicht ausgeschlossen

"Die Gymnasien starten früher in die Abschlussprüfungen als die anderen Schularten. Daher machen sich in den Abiturklassen Quarantänemaßnahmen und auch längere Phasen mit Distanzunterricht besonders bemerkbar und können zu Termindruck führen. Hier wollen wir frühzeitig gegensteuern, um die Abiturvorbereitung zeitlich zu entlasten", begründet der Bayerische Kultusminister Michael Piazolo die Entscheidung. Man wolle das alle Abiturientinnen und Abiturienten faire Bedingungen vorfinden – sowohl in den Prüfungen, als auch in der Vorbereitung. Sollte sich die Infektionslage weiter verschärfen, schließt Piazolo nicht aus, dass der Prüfungsstart noch einmal verschoben wird. "Hierfür müssen wir jedoch die nächsten Monate noch abwarten", so Piazolo. Wenn nötig, soll auch in anderen Schularten der Start der Prüfungen angepasst werden. 

Folgende Maßnahmen hat Piazolo verkündet:

  • In der 12. Klasse des Gymnasiums wird der Ausbildungsabschnitt 12/1 bis zum 1. Februar 2021 verlängert. Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrkräfte haben so länger Zeit, um die vorletzte Etappe auf dem Weg zum Abitur abzuschließen.
  • Der Beginn der Abiturprüfung wird voraussichtlich vom 30. April 2021 auf den 12. Mai 2021 verschoben – die Verlängerung von 12/1 geht somit nicht zu Lasten des Ausbildungsabschnitts 12/2, der dem Abitur unmittelbar vorausgeht.