Mord-Prozess in Kempten: Lebenslange Haftstrafe für den 29-jährigen Angeklagten

3. Dezember 2020 14:36 Uhr von Eileen Schwaninger
Das Urteil am Landgericht Kempten ist gefallen.
Das Urteil am Landgericht Kempten ist gefallen.
Eileen Schwaninger

Wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge hat das Landgericht Kempten am Donnerstag, dem 03. Dezember den 29-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Tat war laut Kammer "Heimtücke pur". Der Angeklagte soll das Opfer in seiner Wohnung durch Gewalt zu Boden gebracht, ihn gefesselt und geknebelt haben. Der 29-Jährige verließ schließlich die Wohnung mit dem Bargeld im Wert von 3.500 Euro. Das nicht bewegungsfähige Opfer erstickte im Anschluss infolge der Knebelung. Die Kammer ist sich sicher, dass der 29-Jährige und sein Mittäter die Gefährlichkeit der Knebelung und die daraus folgende Möglichkeit des Todes durch Ersticken erkannten, diese aber in Kauf nahmen. Die Tat sei aus Habgier, heimtückisch und zur Ermöglichung der Begehung einer Straftat verübt worden. 

Die Schwere der Schuld wurde nicht eingeordnet

Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch lebenslänglich für den Angeklagten: "Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld." Der Angeklagte sei nur der Ausführer der Tat gewesen und habe in Deutschland keine Vorstrafen, weshalb die Schwere der Schuld nicht eingeordnet wurde. Der 29-Jährige bestritt bis zum Schluss, jemals in der Wohnung des Angeklagten gewesen zu sein. Seine vollständige DNA wurde aber am Schrank, dem Knebel und dem Fesselmaterial nachgewiesen. Der Richter bezeichnete die Aussage des Angeklagten dazu als "Märchen wie aus 1.001 Nacht": "Wir sind ohne Zweifel davon überzeugt, dass der Angeklagte in der Wohnung war". 

Der Bruder: Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung

Die Beute von mindestens 3.500 Euro und zahlreiche Schmuckstücke wurden zwischen dem 29-Jährigen und seinem Mittäter zur Hälfte aufgeteilt. Der 23-jährige Bruder des Angeklagten erklärte sich dazu bereit, den Anteil der Tatbeute des ursprünglichen Mittäters in einem Sandwich-Maker in seiner Wohnung zu verstecken. Der 23-Jährige wurde wegen Begünstigung in Tateinheit mit Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten wie auch die Staatsanwaltschaft können das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Nach aktuellem Stand will der Angeklagte Revision einlegen.

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