Impfzentren im Allgäu: Jens Spahn unterzeichnet Impfverordnung: Wer wird zuerst geimpft?

18. Dezember 2020 07:21 Uhr von Redaktion all-in.de
Ab dem 27. Dezember sollen sich Risikopatienten gegen das Corona-Virus impfen lassen können.
Ab dem 27. Dezember sollen sich Risikopatienten gegen das Corona-Virus impfen lassen können.
whitesession von Pixabay

Am 27. Dezember soll es so weit sein: Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder stellt sich auf einen bundesweiten Beginn der Corona-Impfungen nach Weihnachten ein. Medienberichten zufolge teilte der Berliner Senat mit, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Konferenz über die zu erwartende Zulassung und Lieferung des Impfstoffes von Biontech und Pfizer informiert hat.  Auch in Bayern könne man innerhalb kürzester Zeit mit den Impfungen beginnen, verspricht Bayerns Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek. In Bayern gibt es 99 Impfzentren, davon 18 in Schwaben. "Ich bin überzeugt: Der Impfstoff wird uns helfen. Dafür ziehen wir alle an einem Strang", so Holetschek.

Wer wird vorrangig geimpft?

Weil die Verfügbarkeit des Impfstoffes begrenzt ist, können zunächst nur bestimmt Personengruppen geimpft werden. Dazu zählen Menschen, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben, engen Kontakt zu Risikopatienten haben oder die aus beruflichen Gründen geimpft werden müssen. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit sind das nach aktuellem Kenntnisstand folgende Personengruppen:

  • Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen ab 80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patienten)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z. B. in der Hämatoonkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern

Wie ist die Impf-Reihenfolge?

Am Freitag unterzeichnet Spahn Medienberichten zufolge die Corona-Impfverordnung, die die Reihenfolge bei der Verteilung des Impfstoffes festlegt. Es soll dabei nur teilweise den Empfehlungen der Impfkommission folgen. Diese hatte eine Unterteilung in fünf Gruppen vorgeschlagen, die der Reihe nach geimpft werden sollen. In der Verordnung seien aber nur drei Gruppen aufgeführt. Die höchste Priorität sollen Menschen ab 80 Jahren und Pflegekräfte mit hohem Expositionsrisiko haben. Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sollen zu Beginn geimpft werden. Zur zweiten Gruppe zählen Menschen ab 70 Jahren und Personen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren dürfen sich dann impfen lassen, dasselbe gilt für Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften. In der dritten Gruppe sind alle Menschen ab 60 Jahren oder Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch Mitarbeiter "in besonders relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen", wie Regierungsmitarbeiter, Polizisten, Mitarbeiter der Feuerwehr oder im Bildungswesen und in der Justiz, erhalten dann eine Impfung. Dasselbe gilt für Menschen in prekären Arbeitsbedingungen, wie etwa Saisonarbeiter.

Wo kann man sich gegen Corona impfen lassen?

Die Verteilung des Impfstoffes wird über die Impfzentren erfolgen. Zusätzlich wird es voraussichtlich mobile Impfteams geben, die zum Beispiel zu stationäre Pflegeeinrichtungen kommen werden.Wo die Impfzentren im Allgäu sind, sehen Sie in unserer Karte: