Offenbar Streit um Drogengeschäfte: Mann (37) in Weingartener Studentenwohnheim getötet: Zeuge belastet Tatverdächtigen (17)

29. Januar 2021 15:02 Uhr von Redaktion all-in.de
Ein 17-Jähriger soll einen 37-Jährigen mit mehreren Messerstichen getötet haben. (Symbolbild)
Ein 17-Jähriger soll einen 37-Jährigen mit mehreren Messerstichen getötet haben. (Symbolbild)
Lisa Hauger

Die Polizei hat am Mittwoch in einem Weingartener Studentenwohnheim die Leiche eines 37-Jährigen gefunden. Ein 17-Jähriger galt als "dringend tatverdächtig". Jetzt gibt es neue Erkenntnisse. Ein Zeuge hat sich einem Kollegen anvertraut. Der hat die Polizei informiert. Wegen eines Drogendelikts durchsuchte die Polizei die Wohnung des 37-jährigen Mannes in einem Studentenwohnheim. Dabei fanden die Beamten seine Leiche. Wie sich bei der späteren Obduktion herausstellte, starb der 37-Jährige an mehreren Stichverletzungen.

Zeuge erzählt Arbeitskollegen von der Tat

Nahezu zeitgleich erzählte ein Zeuge einem Arbeitskollegen von der Tat. Der Zeuge gab laut der Polizei an, das spätere Opfer am Dienstagabend zusammen mit dem 17-jährigen Tatverdächtigen aufgesucht zu haben. Im Laufe des Abends sei es dann zum Streit zwischen dem 17-Jährigen und dem 37-Jährigen gekommen, dessen Hintergrund Drogengeschäfte gewesen sein dürften. Der Jugendliche schuldete dem 37-Jährigen wohl Geld. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, habe der Mann zunächst die Wohnungstüre abgeschlossen und die Schlüssen eingesteckt. Er soll den 17-Jährigen immer mehr unter Druck gesetzt, mehrfach mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen und ihn gewürgt haben. Der 17-Jährige habe sich mit einem Springmesser, das er dabei hatte, zur Wehr gesetzt und auf den Älteren eigestochen. Als der 37-Jährige auch ein Messer holen wollte, habe der Jugendliche ihm weitere, letztlich tödliche Messerstiche im Halsbereich versetzt. Nach der Tat seien der Tatverdächtige und der Zeuge aus der Wohnung geflüchtet.

Haftrichter lehnt Haftbefehl für Tatverdächtigen ab

Der Haftrichter bewertete die Tat als "nicht ausschließbare Notwehrhandlung" und lehnte einen Haftbefehl ab. Die Staatsanwaltschaft will dagegen Beschwerde einlegen. Inwieweit sich der Zeuge strafbar gemacht haben könnte, ist noch unklar. Für eine aktive Tatbeteiligung des Zeugen gibt es derzeit keine Anhaltspunkte.