Darum ist das so: Verwirrung bei Eltern: Auch Kinder bekommen FFP2-Masken-Gutscheine

4. Februar 2021 11:23 Uhr von Julian Hartmann
Momentan verschicken die Krankenkassen Gutscheine für insgesamt sechs FFP2-Masken. Pro Coupon müssen sich die Betroffenen mit zwei Euro beteiligen.
Momentan verschicken die Krankenkassen Gutscheine für insgesamt sechs FFP2-Masken. Pro Coupon müssen sich die Betroffenen mit zwei Euro beteiligen.
David Yeow

Die Krankenkassen verschicken momentan Gutscheine für FFP2-Masken. Berechtigt sind Personen über 60 und Risikopatienten. Teilweise bekommen aber auch junge Menschen und sogar Kinder die Gutscheine zugeschickt. So geschehen in Memmingen, als die zuständige Krankenkasse einem 6-jährigen Kind einen FFP2-Masken-Gutschein zuschickte. Bei den Eltern sorgte das für Verwirrung. Und das ist wohl kein Einzelfall. Auch die 7-jährige Nichte erhielt einen solchen Gutschein.

Zusendung erfolgt auf Basis von Abrechnungsdaten

Auf Anfrage vonall-in.de meint die AOK Bayern: Der Versand der Gutscheine für Menschen unter 60 erfolge auf Basis der Abrechnungsdaten der behandelnden Ärzte. Diese Daten liegen den Krankenkassen vor. Stellt der Arzt bei einem Kind beispielsweise eine Asthma-Erkrankung fest, ist auch das Kind nach der Regelung des Bundes für einen Gutschein berechtigt - denn bei der Regel gibt es keine Altersgrenze nach unten. Die AOK meint außerdem, dass es vorkommen könne, dass einzelnen Versicherten die Erkrankung gar nicht bewusst sei. 

Folgende Personen haben Anspruch auf die FFP2-Masken-Gutscheine

Laut der AOK Bayern sind sie für einen Gutschein berechtig wenn, 

  1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie,
  • welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

FFP2-Masken erst ab 15

In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren vom Tragen einer FFP2-Maske befreit. Sie können stattdessen auf eine herkömmliche Schutzmaske zurückgreifen. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt.