Streit um Corona-Impfung: Deutscher Ethikrat: "keine Sonderrechte für Geimpfte"

4. Februar 2021 11:39 Uhr von Svenja Moller
Es wird darüber diskutiert, ob es bald Veranstaltungen geben soll, an denen nur gegen Corona Geimpfte teilnehmen dürfen. (Symbolbild)
Es wird darüber diskutiert, ob es bald Veranstaltungen geben soll, an denen nur gegen Corona Geimpfte teilnehmen dürfen. (Symbolbild)
igorovsyannykov von Pixabay

Viele Branchen leiden unter der Corona-Krise. Natürlich suchen sie nach einem Ausweg aus dieser Situation. Immer wieder kommt die Diskussion auf, ob es bald Sonderrechte für Geimpfte geben soll. Der Deutsche Ethikrat hält von solchen Ideen aktuell nichts. Die Mitglieder des unabhängigen Sachverständigenrats werden zum Teil von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen. Er verfolgt "die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft." Für die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx kommt eine individuelle Lockerung staatlicher Beschränkungen momentan nicht in Frage. Sie weist darauf hin, dass noch immer nicht sicher ist, ob Geimpfte das Corona-Virus übertragen können. Auch laut Sigrid Graumann, Sprecherin der AG Pandemie des Deutschen Ethikrats, fehlt die medizinische Basis für die Aufhebung von Corona-Maßnahmen. Sollte es Lockerungen für Geimpfte geben, würde das eine falsche Sicherheit suggerieren. "Die Freiheitsbeschränkungen müssen für alle Bürger nach und nach aufgehoben werden", meint sie. Mit dem Fortschreiten der Impfungen müssten auch die Kontaktbeschränkungen für alle zurückgenommen werden.

Ethikrat spricht sich nicht generell gegen Lockerungen für Geimpfte aus

Der Ethikrat spricht sich aber nicht generell gegen Lockerungen für Geimpfte aus. Darüber könne aber erst nachgedacht werden, wenn sicher ist, dass Geimpfte das Virus nicht übertragen können - und wenn jeder die Chance hatte, sich impfen zu lassen. Aktuell sei eine Lockerung oder Aufhebung der Maßnahmen nicht nur medizinisch fragwürdig, sondern auch ungerecht allen gegenüber, die sich noch nicht impfen lassen konnten. "Sobald es wieder Lockerungen der Maßnahmen gibt, steht es privaten Anbietern zu, ihr Angebot auf Geimpfte zu begrenzen", erklärt Volker Lipp, Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrats. Trotzdem müssen sich die Betriebe an die Infektionsschutzmaßnahmen halten. Solange eine Öffnung staatlich verboten ist, dürfen sie auch nicht für Geimpfte öffnen. Im öffentlichen Verkehr beispielsweise ist eine solche Regelung generell nicht möglich, denn dieser ist an die Beförderungspflicht gebunden.

"Keine Impfpflicht durch die Hintertür"

Buyx will deutlich machen, dass es keinerlei Impfpflicht geben wird: "Es gibt keine Impfpflicht durch die Hintertür." Auch wenn Personen, die nicht geimpft sind, keine internationalen Flugreisen antreten oder an Veranstaltungen teilnehmen dürfen, könne nicht von einer "Impfpflicht" gesprochen werden.