Neue Regelungen: Was gilt ab Montag in den Landkreisen mit einem Inzidenzwert von 50 bis 100?

8. März 2021 16:10 Uhr von Redaktion all-in.de
Was gilt ab Montag in den Landkreisen und Städten mit einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100? (Symbolbild)
Was gilt ab Montag in den Landkreisen und Städten mit einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100? (Symbolbild)
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Über das Wochenende stieg der Inzidenzwert im Ostallgäu, in den kreisfreien Städten Kaufbeuren und Memmingen auf über 60. Damit gilt nach der neuen 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (und einer aktuellen Bekanntmachung) des Bayerischen Gesundheitsministeriums für den Landkreis und die Städte der Inzidenzbereich von 50 bis 100. Dadurch treten in eingeschränktem Umfang Lockerungen ein.

Folgende Regelungen treten ab Montag, 8. März 2021 in Kraft:

(Quelle: Stadt Memmingen,Kaufbeuren und Landratsamt Ostallgäu)

  • Private Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Gesamtzahl außer Betracht) sind erlaubt.
  • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote ("Click&meet"), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktdatenerhebung zugelassen werden kann.
  • Individualsport maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und unter freiem Himmel Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung.
  • Buchhandlungen werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m² wieder öffnen. Büchereien, Archive und Bibliotheken werden unter den gleichen Voraussetzungen wieder geöffnet.

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