Es geht um 6 Millionen Euro: Prozess wegen "Swap"-Geschäften: Stadt Füssen bekommt vor Gericht recht

14. April 2021 11:27 Uhr von Julian Hartmann
Das Landgericht München hat der Stadt Füssen im Rechtsstreit gegen das Bankhaus 'Hauck & Aufhäuser' wegen der sogenannten 'Swap'-Geschäfte recht gegeben. (Geld-Symbolbild)
Das Landgericht München hat der Stadt Füssen im Rechtsstreit gegen das Bankhaus "Hauck & Aufhäuser" wegen der sogenannten "Swap"-Geschäfte recht gegeben. (Geld-Symbolbild)
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Das Landgericht München hat der Stadt Füssen im Rechtsstreit gegen das Bankhaus "Hauck & Aufhäuser" wegen der sogenannten "Swap"-Geschäfte recht gegeben. Das teilt die Anwaltskanzlei der Stadt Füssen in einer Pressemeldung mit. Demnach hat das Gericht das Bankhaus dazu verurteilt, der Stadt circa drei Millionen Euro zurückzuzahlen. Gleichzeitig wurde die Stadt von weiteren Zahlungsforderungen des Bankhauses über weitere drei Millionen Euro freigestellt. 

Stadt verzockt sich

Zwischen 2004 und 2009 hatte die Stadt Füssen mit dem Abschluss von "Swap"-Geschäften versucht, Zinsen zu sparen. Dabei verzockte sich die Stadt, wodurch ein Verlust in Millionenhöhe entstand. Die Stadt Füssen verklagte daraufhin das Bankhaus "Hauck & Aufhäuser", das die Stadt in der Sache beraten hatte. 

"Swap"-Geschäfte ohne Genehmigung unzulässig

Die Stadt warf dem Bankhaus vor, den ehemaligen Kämmerer der Stadt falsch beraten zu haben. Zusätzlich hätte die Stadt eigentlich eine Genehmigung des Landratsamtes gebraucht, um die Geschäfte abschließen zu dürfen. Eine solche Genehmigung hatte die Stadt allerdings nie bekommen. Trotzdem empfahl das Bankhaus der Stadt den Abschluss der "Swap"-Geschäfte, obwohl die Geschäfte ohne Genehmigung unzulässig waren. Das habe das Bankhaus laut Pressemeldung auch gewusst. 

Urteil noch nicht rechtskräftig

Nachdem die Stadt die "Swap"-Geschäfte bereits abgeschlossen hatte, reichte sie auf Rat ihre Anwalts nachträglich einen Antrag auf Genehmigung der Geschäfte ein. Das Landratsamt Ostallgäu lehnte den Antrag ab, was aus Sicht der Stadt die "Swap"-Geschäfte endgültig für unwirksam erklärte. Dem schloss sich das Landgericht im Urteil an. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das sind "Swap"-Geschäfte

Einfach ausgedrückt, handelt es sich bei "Swap"-Geschäften um eine Art von Wett-Geschäften. Man setzt beispielsweise auf die Entwicklung von Zinsen und Kursschwankungen. Die Stadt hatte versucht, mit den Geschäften Zinsen zu sparen. Im Video werden "Swap"-Geschäfte genauer erklärt.