Vorsicht Abzocke!: Paketzustellung: Verbraucherzentrum warnt vor gefährlichen E-Mails und SMS

16. April 2021 15:29 Uhr von Julian Hartmann
 Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor Betrug bei der Paketzustellung. (Symbolbild)
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor Betrug bei der Paketzustellung. (Symbolbild)
falco auf Pixabay

Durch die Corona-Pandemie ist das Einkaufen im Internet noch beliebter geworden, als es ohnehin schon war. Doch aufgepasst! Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor Betrügern, die mit gefälschten Paketinformationen per SMS und E-Mail Verbraucher abzocken. 

So funktionieren die Betrugsmaschen

Die E-Mail-Masche Die Kunden erhalten eine E-Mail, die angeblich vom zuständigen Paketdienst stammt. Häufig wird aber auch der Zoll als Absender der gefälschten Mails und SMS genannt. Den Kunden wird mitgeteilt, dass ihr Paket nicht zugestellt werden könne, weil noch Zoll- bzw. Versandgebühren oder Mehrwertsteuer-Zahlungen zu entrichten seien. Die Kunden werden aufgefordert, eine Bezahl- oder Guthabenkarte zu kaufen und deren PIN-Nummer an eine bestimmte E-Mail-Adresse zu senden. Oder die Bezahlung soll per Kreditkarte erfolgen. Die EVZ warnt: "Achtung: Wer sich darauf einlässt, verliert das Bezahlkarten-Guthaben unwiederbringlich oder landet bei Kreditkartenzahlungen in einer teuren Abo-Falle."

Die SMS-Masche Eine andere Variante: Verbraucher erhalten, oft von Rufnummern aus dem EU-Ausland, eine SMS mit folgendem Text: "Ihre DHL Packung ist Ihnen geliefert, verfolgen Sie online." Mituner kann der Text in seltsamem Deutsch verfasst worden sein. Dazu gibt es einen Link. Wer den Link anklickt, wird aufgefordert, eine App auf dem Handy zu installieren. Die App erhält laut der EVZ eine Anwendung, die das Ziel verfolgt, Online-Banking-Daten bzw. die Kontaktdaten des Handys auszulesen. Die ausgelesenen Kontaktdaten werden demnach von Betrügern genutzt, um das Konto abzuräumen oder von dem Handy des Kunden aus weitere SMS zu versenden.

So läuft die Kontaktaufnahme seitens des Zolls normalerweise

Die EVZ weist darauf hin, dass Zahlungsaufforderungen vom Zoll immer per Postbrief zugestellt werden. Die Zahlungen müssen dann per Überweisung auf ein Konto der Bundeskasse erfolgen. "Weder der Zoll noch Paketdienstleister würden ihre Kunden per E-Mail oder SMS dazu auffordern, Gelder über einen Prepaid-Zahlungsdienst oder per Kreditkarte zu begleichen", so die EVZ. 

Was können Sie unmittelbar nach Erhalt der Mail und der SMS tun?

Die EVZ rät zu folgender Vorgehensweise, wenn Sie eine solche Spam-E-Mail oder Spam-SMS erhalten.

  • Seien Sie grundsätzlich skeptisch.
  • Wenn Sie tatsächlich ein Paket erwarten und nicht sicher sind, ob die Nachricht echt ist, fragen Sie beim Verkäufer bzw. beim Paketdienstleister direkt nach.
  • Machen Sie Screenshots der Mails oder der SMS, wenn Ihnen diese seltsam erscheinen.
  • Klicken Sie keine Links an.
  • Löschen Sie anschließend die verdächtigen Mails und SMS.
  • Zahlen Sie nicht.
  • Prüfen Sie Ihr Guthaben- bzw. Ihr Kreditkartenkonto oder Ihre Handy-Rechnung auf nicht gewollte Abbuchungen.

Was können Sie tun, wenn Sie bereits Opfer des Betrugs geworden sind?

Bei SMS, wenn Sie den Link bereits angeklickt haben:

  • Schalten Sie das Handy auf Flugmodus.
  • Kontaktieren Sie Ihren Anbieter und fordern Sie die Rückbuchung der Telefongebühren, falls von Ihrem Handy widerrechtlich kostenpflichtige SMS verschickt wurden.
  • Sichern Sie Ihre Daten.
  • Löschen Sie die App.
  • Setzen Sie Ihr Handy auf Werkseinstellungen zurück, denn häufig ist die Schadsoftware gut versteckt.
  • Informieren Sie Ihre Bekannten, dass diese auf solche SMS nicht reagieren sollen.
  • Lassen Sie von Ihrem Anbieter für die Zukunft eine Drittanbieter-Sperre einrichten.

Bei Mails, wenn Sie Ihre Kreditkartendaten angegeben haben:

  • Lassen Sie die Karte sofort sperren.
  • Verlangen Sie bei Ihrer Bank die Erstattung der widerrechtlich abgebuchten Beträge.
  • Wenden Sie sich an die Polizei, erstatten Sie Anzeige. 

Das ist zu tun, wenn man in ein Abo-Falle getappt ist

Ist man in eineAbo-Falle getappt, rät die EVZ dazu, dem Abo-Anbieter zu schreiben und dem Vertragsabschluss zu widersprechenEin Musterschreiben befinden sich auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Hat man das Gefühl, dass es sich um einen Betrug handelt, kann man zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei stellen. Screenshots und Kontoabbuchungen sollten als Beweis mit zur Polizeidienststelle gebracht werden.