Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Auch "kleine" "Querdenker"-Demo in Kempten verboten

17. April 2021 08:02 Uhr von Redaktion all-in.de
Auch die 'kleine' 'Querdenker'-Demo mit 'nur' 200 Teilnehmern in Kempten wurde verboten (Symbolbild).
Auch die "kleine" "Querdenker"-Demo mit "nur" 200 Teilnehmern in Kempten wurde verboten (Symbolbild).
Julian Hartmann

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH)hat in der Nacht zum Samstag nun auch die auf 200 Teilnehmer begrenzte "Querdenker"-Demo in Kempten verboten.

Verbot notwendig, um Infektionsgefahren zu verhindern

Als Begründung gab der BayVGH an, "dass die Untersagung der Versammlungen notwendig sei, um Infektionsgefahren zu verhindern. Die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde und der Polizei, dass bei Durchführung der Versammlungen mit systematischen Verstößen gegen Masken- und Abstandsvorschriften zu rechnen sei, sei rechtlich nicht zu beanstanden", heißt esin einem Schreiben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.Gezeigt hätten das die Erfahrungen aus den vergangenen, größeren Versammlungen der Querdenker-Bewegung und der Anmelderin der Kundgebung.

Große Ankündigung in den sozialen Medien

Infektionsschutzrechtlich sei es auch nicht vertretbar, die Versammlung mit weniger Personen durchzuführen. Die deutschlandweite Ankündigung der "Querdenker"-Demo in den sozialen Netzwerken ließ nach Angaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erwarten, dass Veranstalter und Teilnehmer sich nicht an eine Teilnehmerbegrenzung halten würden. "Damit bleiben beide Versammlungen in Kempten am 17. April 2021 vollständig verboten." Sowohl diebereits verbotene Versammlung mit 8.000 Menschen,als auch die "kleine" mit 200 Teilnehmern. Auf ihrer Facebook-Seite machte "Querdenken Allgäu" deutlich, dass sie sich in Zukunft nicht zurückziehen werden.

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