Am Freitagnachmittag hat die Dienstgruppe "See" der Polizei in Lindau mehrere Stand-Up-Paddler kontrolliert. Laut Polizei stellten die Beamten dabei fest, dass die SUP-Paddler gegen die Vorschriften der Bodensee-Schifffahrtsordnung verstießen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf dem Brett der Name und die Anschrift vermerkt sein müssen. Wünschenswert wäre auch noch die Telefonnummer des Besitzers oder Nutzers, so die Polizei. Außerdem müssen SUP-Paddler, wenn sie die Uferzone um mehr als 300 Meter verlassen, eine Rettungsweste bzw. Regattaweste tragen (nach DIN ISO 12402-5-2006 mit einem Auftrieb von mindestens 50 NM). Die Landratsämter können Verstoße mit einem Bußgeld ahnden.
Trendsport Stand-Up-Paddling: Die DLRG Bayern gibt Sicherheitstipps