Seit März waren im Stadtgebiet Kaufbeuren alle Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) verpflichtet, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung aufzustallen.
Stadt hebt Regelungen auf
Ebenso waren mit einem Geflügelbestand bis 100 Stück verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen. Die Geflügelhalter mit bis zu 1.000 Tieren im Stadtgebiet Kaufbeuren waren verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen. Die Stadt Kaufbeuren hat diese Regelungen nun aufgehoben, teilt die Stadt mit.