Trunkenheitsfahrten: Mit Rad, Mofa und Auto unterwegs: Polizei erwischt drei Betrunkene im Unterallgäu

8. Mai 2021 08:25 Uhr von Polizei Original Polizeimeldung
Die Polizei hat eine Radfahrerin mir 2 Promille erwischt. (Symbolbild)
Die Polizei hat eine Radfahrerin mir 2 Promille erwischt. (Symbolbild)
G5B7 von Pixabay

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden im Dienstbereich der Polizeiinspektion Memmingen drei Trunkenheitsfahrten festgestellt.

Radfahrerin mit knapp 2 Promille unterwegs

Gegen 22:00 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizeigruppe Memmingen in der Münchner Straße in Memmingen eine 36-jährige Radfahrerin, die ohne Licht und schwankend unterwegs war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2 Promille. Bei der Dame wurde daraufhin eine Blutentnahme durchgeführt. Sie erwartet eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Autofahrer flieht mit 200 km/h vor Polizei

Wenig später wollte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Memmingen bei einem 49-jährigen Pkw-Fahrer in der Bahnhofstraße in Babenhausen eine Verkehrskontrolle durchführen. Der 49-Jährige missachtete die Anhaltesignale und entzog sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h der Kontrolle. Auf Höhe Unterroth konnte der Pkw schließlich im Rahmen der Fahndung angetroffen und angehalten werden. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,6 Promille. Gegen den Pkw-Fahrer wird wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Trunkenheit im Verkehr und wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (nächtliche Corona-Ausgangssperre) ermittelt.

Mofa-Fahrer riecht bei Verkehrskontrolle nach Alkohol

Die dritte Trunkenheitsfahrt wurde schließlich gegen Mitternacht bei einem 20-jährigen Mofa-Fahrer in Dickenreishausen festgestellt, der bei der Verkehrskontrolle erheblich nach Alkohol roch. Da der 20-Jährige einen Atemalkoholtest und weitere Maßnahmen verweigerte, musste der Mann gefesselt und zur Blutentnahme in das Klinikum Memmingen verbracht werden. Abhängig von der festgestellten Blutalkoholkonzentration erwartet den 20-Jährigen eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 Promille) oder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz (ab 0,5 Promille). Darüber hinaus liegt auch hier ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz (nächtliche Corona-Ausgangssperre) vor.