Inzidenz konstant unter 50: Kontaktbeschränkung, Gastronomie und Sport: Oberallgäu lockert Corona-Regeln ab Mittwoch

9. Juni 2021 11:06 Uhr von Redaktion all-in.de
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nun für Gruppen von bis zu 10 Personen (unabhängig von der Zahl der Hausstände) erlaubt.
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nun für Gruppen von bis zu 10 Personen (unabhängig von der Zahl der Hausstände) erlaubt.
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Seit vergangenem Donnerstag liegt der Inzidenzwert im Landkreis Oberallgäu unter der 50er-Marke. Aktuell liegt der Wert bei 29,5 (Stand: Dienstag, 8. Juni). Demnach werden die Corona-Regeln laut dem Landratsamt ab Mittwoch gelockert. In der Gastronomie und in Freizeiteinrichtungen ist dann kein negativer Test mehr notwendig.

Das ändert sich ab Mittwoch im Oberallgäu

Kontaktbeschränkung:Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nun für Gruppen von bis zu 10 Personen (unabhängig von der Zahl der Hausstände) erlaubt. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass:Erlaubt sind Veranstaltungen mit von Anfang an begrenztem und geladenem Personenkreis bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel einschließlich geimpfter oder genesener Personen. Geplante private Veranstaltungen aus besonderem Anlass:Erlaubt sind Veranstaltungen mit von Anfang an begrenztem und geladenem Personenkreis bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel zuzüglich geimpfter oder genesener Personen. Gastronomie:Nach der Außengastronomie kann auch die Innengastronomie öffnen. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Auch die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Ein Testnachweis entfällt. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.Hotellerie und Beherbergung:Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen). Ein negativer Testnachweis für nicht Geimpfte oder Genesene ist nur bei der Ankunft erforderlich.Freizeiteinrichtungen:Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In geschlossenen Räumen herrscht FFP2-Maskenpflicht. Ein Testnachweis entfällt. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.Kulturelle Veranstaltungen:Bei fester Bestuhlung und ausreichendem Abstand (Mindestabstand) drinnen und draußen sind kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen zulässig. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Ein Testnachweis entfällt.Sportausübung und -ausbildung:Sport jeder Art ist ohne Personenobergrenze erlaubt. Ein Testnachweis entfällt.Sportveranstaltungen:Unter freiem Himmel sind Sportveranstaltungen bis zu 500 Personen (bei fester Bestuhlung) einschließlich geimpfter und genesener Personen erlaubt. Ein Testnachweis entfällt. Auf Sportanlagen und in Gebäuden richtet sich die Zahl der Zuschauer nach der Zahl der vorhandenen Plätze (bei Mindestabstand).Schulen:In allen Klassen gibt es Präsenzunterricht. Ab der 5. Jahrgangsstufe herrscht Maskenpflicht. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich.Kindertagesstätten:In Kindertagesstätten ist Regelbetrieb entsprechend dem Rahmenhygieneplan möglich. Alten- und Pflegeheime, Kliniken:Schutz- und Hygienekonzept entsprechend dem Rahmenkonzept mit Maskenpflicht sind notwendig. Ein Testnachweis entfällt.

Coronavirus im Oberallgäu: die aktuelle Lage