Inzidenz stabil unter 50: Essen gehen ohne Test: Das Unterallgäu lockert die Corona-Regeln ab Sonntag

11. Juni 2021 13:52 Uhr von Redaktion all-in.de
Ab Sonntag braucht man im Unterallgäu keinen Corona-Test mehr, um ein Restaurant zu besuchen. (Symbolbild)
Ab Sonntag braucht man im Unterallgäu keinen Corona-Test mehr, um ein Restaurant zu besuchen. (Symbolbild)
bridgesward von Pixabay

Der Inzidenzwert des Unterallgäus hat am Freitag fünf Tage in Folge die 50er Marke unterschritten. Aktuell liegt der Wert bei 43,3 (Stand: 11. Juni). Damit werden die Corona-Regel im Landkreis ab Sonntag gelockert.

Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag im Unterallgäu

KontaktbeschränkungEs dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Zu diesen Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.Schulen und KindergärtenAn allen Schulen findet ab Montag wieder regulärer Präsenzunterricht statt. Auch die Kindergärten sind dann wieder im Regelbetrieb.Öffentliche und private VeranstaltungenGeplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- und Tauffeiern, Beerdigungen oder Vereinssitzungen sind ohne Testnachweis möglich: Draußen mit bis zu 100 Personen, drinnen mit bis zu 50 Personen.Kulturelle VeranstaltungenKulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Es ist kein negativer Test mehr nötig. Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse oder Tagungen sowie Sportveranstaltungen sind unter den gleichen Voraussetzungen möglich.GastronomieDie Gastronomie ist geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) offenbleiben. Es ist kein negativer Test mehr erforderlich. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Reine Schankwirtschaften bleiben innen geschlossen.Hotels und BeherbergungsbetriebeZimmer in Hotels und Beherbergungsbetrieben können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. Jeder Gast, der nicht geimpft oder genesen ist, muss zu Beginn und dann alle 48 Stunden einen negativen Test vorweisen.FreizeiteinrichtungenFreizeiteinrichtungen wie Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks oder Indoorspielplätze sind geöffnet. Ein negativer Test ist nicht mehr erforderlich.SportSport ist innen und außen ohne feste Gruppenobergrenzen möglich. Es muss kein negativer Test mehr vorgewiesen werden.Alten- und PflegeheimeIn Alten- und Pflegeheimen entfällt die Testpflicht für Besucher. Gemeinschaftsveranstaltungen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.

Coronavirus im Unterallgäu: die aktuelle Lage