"Zusätzliche Bürokratie mit wenig Nutzen": IHK Schwaben kritisiert verabschiedetes Lieferkettengesetz

13. Juni 2021 07:20 Uhr von IHK IHK Schwaben
Die IHK Schwaben kritisiert Lieferkettengesetz.
Die IHK Schwaben kritisiert Lieferkettengesetz.
Bild von Marcel Gnauk auf Pixabay

Die IHK Schwaben kritisiert das Lieferkettengesetz, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde. „Die Politik hat die Chance vertan, eine praxisgerechte Lösung zu finden, die dem Schutz der Menschenrechte tatsächlich gerecht wird“, sagt IHK-Präsident Dr. Andreas Kopton. Er sieht einen enormen Mehraufwand auf die Unternehmen zukommen: „Betroffen sind längst nicht nur große Betriebe. Auch kleine und mittlere Unternehmen werden bürokratisch belastet.“ Die rein nationale Lösung führe zudem zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen, da das Gesetz nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt.

Lieferkettengesetz sei kein geeignetes Mittel für Durchsetzung der Menschenrechte

Für IHK-Präsident Kopton ist klar: „Die menschenrechtliche Verantwortung der Wirtschaft steht außer Frage.“ Das hat die Vollversammlung der IHK Schwaben ebenfalls bekräftigt. Das Lieferkettengesetz sieht man bei der IHK Schwaben jedoch nicht als geeignetes Mittel. „Das Gesetz schafft in erster Linie Dokumentationspflichten für Unternehmen. Dem Schutz der Menschenrechte hilft das nicht weiter“, so Kopton.

Laut IHK kleine und mittlere Unternehmen betroffen

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das neue Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten und zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern zur globalen Beachtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes in der Lieferkette verpflichten. Ein Jahr später soll der Anwendungskreis dann auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erweitert werden. „Es ist klar, dass die betroffenen Unternehmen ihre Verpflichtungen an Vertragspartner weitergeben. Mittelbar sind dadurch auch die Zulieferer und damit kleine und mittlere Unternehmen betroffen“, so Kopton.

Etwa 50 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Schwaben

Somit dürfte sich das Gesetz auf Bayerisch-Schwaben stärker auswirken, als die Zahlen auf den ersten Blick vermuten lassen. Etwa 50 Unternehmen gibt es hier, die mehr als 1.000 Mitarbeiter haben und bis 2024 unmittelbar von den bürokratischen Auflagen betroffen sind. Indirekt wird das Gesetz aber deutlich mehr Unternehmen treffen. Die Region ist ein klassischer Produktionsstandort mit weltweit aktiven Betrieben. Etwa 3.000 Unternehmen in Bayerisch-Schwaben sind international tätig, v.a. in den Branchen Nahrungsmittel, IT, Handel, Maschinenbau und Dienstleistungen. „Der Aufwand, den das Gesetz für viele von ihnen mit sich bringt, ist erheblich“, warnt Kopton. Die Verpflichtungen reichen von der Erstellung von Risikoanalysen, Dokumentations- und Berichtspflichten bis hin zur Einrichtung von Beschwerdeverfahren und Risikomanagementsystemen.

Laut IHK-Schwaben negative Auswirkungen auf Menschenrechte

Kopton sieht Folgen, die sich langfristig sogar negativ auf die Situation der Menschenrechte auswirken könnte: „Es ist zu befürchten, dass sich deutsche Unternehmen in der Folge aus bestimmten Ländern zurückziehen oder keine Zulieferer aus diesen Ländern mehr beauftragen“, so der IHK-Präsident. „Dadurch wird die Möglichkeit vertan, durch wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Entwicklung dieser Länder beizutragen. Eine konkrete Verbesserung der Menschenrechtslage durch das neue Gesetz ist daher fraglich.“