Das Landgericht Memmingen hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zugelassen. Aktuell müssen noch die Verhandlungstermine ausgehandelt werden. Das Gericht strebt jedoch einen Prozessbeginn im Herbst diesen Jahres an.
Vorwurf: 54 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
Laut der Staatsanwaltschaft betrieben die Angeklagten, Vater und Sohn, im Jahr 2019 drei Höfe in den Landkreisen Unterallgäu, Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten. Dabei sollen sie zwischen Juli und November gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. 54 Rinder waren betroffen. Insbesondere wirft die Staatsanwaltschaft den Landwirten vor, nicht dafür gesorgt zu haben, dass erkrankte Rinder eine tierärztliche Behandlung bekamen. Jeder einzelne Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Weitere Landwirte angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat auch gegenzwei Landwirte und vier Angestellte eines weiteren Milchviehbetriebs in Bad Grönenbach Anklageerhoben. In diesem Fall muss das Landgericht noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft Kempten beim Landgericht KemptenAnklage gegen drei Landwirte eines Milchviehbetriebs aus dem Oberallgäu erhoben. Auch hier muss das Gericht noch entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.