Unterallgäuer Confiserie verliert - vorerst!: "Goldhasen"-Streit: Bundesgerichtshof gibt Lindt recht!

30. Juli 2021 10:53 Uhr von Redaktion all-in.de
Lindt-Goldhase: Die Firma Lindt bekam am Bundesgerichtshof recht. Die Woringer Confiserie Heilemann hat das Nachsehen.
Lindt-Goldhase: Die Firma Lindt bekam am Bundesgerichtshof recht. Die Woringer Confiserie Heilemann hat das Nachsehen.
Hebi B. auf Pixabay

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstagmorgen entschieden: Die Firma Lindt genießt Markenschutz für die goldene Farbe ihrer "Lindt Goldhasen". Demnach muss die Woringer Confiserie Heilemann ihre Schokoladen-Osterhasen in Zukunft in eine andere Farbe kleiden, wenn das Berufungsgericht die Verwechslungsgefahr feststellt.

Es geht um richtig viel Umsatz im "Goldhasen"-Streit!

Der Streit schwelt bereits seit Jahren: Lindt hatte geklagt, weilHeilemann seine Osterhasen seit 2018 ebenfalls in Goldfolie verpackt verkauft hatte. Lindt nutzt diese Farbe allerdings schon seit 1952, ist mit seinen "Lindt Goldhasen" Marktführer geworden und hat Markenschutz geltend gemacht. Lindt hat nicht nur dagegen geklagt, dass Heilemann die Farbe nutzt, sondern auch auf Schadenersatz für den entgangenen Umsatz.

Die Entscheidung: Lindt bekommt recht

Der Revisionsprozess vor dem Bundesgerichtshof ist zugunsten von Lindt ausgefallen: "Der Bundesgerichtshof hat der Revision der Klägerinnen stattgegeben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen", heißt es in einer Mitteilung vom Bundesgerichtshof am Donnerstag.

Das ist die Begründung des Bundesgerichtshofes:

Lindt hat nach Auffassung der Bundesrichter nachgewiesen, dass der Goldton des Lindt-Goldhasen als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt hat. Eine Verkehrsbefragung habe ergeben, dass der Zuordnungsgrad des für die Folie des "Lindt-Goldhasen" verwendeten goldenen Farbtons im Zusammenhang mit Schokoladenhasen zum Unternehmen der Klägerinnen 70 Prozent und übersteigt damit die erforderliche Schwelle von 50 Prozent deutlich. Das heißt: 70 Prozent der Kunden ordnen die Goldfarbe dem "Lindt Goldhasen" zu. Das reicht dicke, um den Markenschutz geltend zu machen.

Berufungsgericht muss jetzt endgültig die Verwechslungsgefahr klären

Im wiedereröffneten Berufungsverfahren werde das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht München, prüfen müssen, ob die Woringer Heilemann-Confiserie "die Benutzungsmarke der Klägerinnen an dem Goldton des 'Lindt-Goldhasen' durch den Vertrieb ihrer in goldfarbener Folie verpackten Schokoladenhasen verletzt hat", so der Bundesgerichtshof. Falls ja, besteht Verwechslungsgefahr. Dann dürfte Heilemann keine Schokoladenhasen in Goldfarbe mehr verkaufen. Rechtsanwalt Dr. Achim Herbertz von der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker und Jaeger kommentiert die Entscheidung wie folgt: "Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass auch eine Farbe – selbst wenn sie nicht beim Marken- und Patentamt eingetragen ist, durch bloße Benutzung Markenschutz erlangen kann. Der Bundesgerichtshof gesteht Lindt in der heutigen Entscheidung quasi ein Monopol bei gold verpackten Schokohasen zu. Allerdings wird die Entscheidung auch dazu führen, dass Wettbewerber immer wieder versuchen werden, mit einem anderen Goldton in den Markt zu gehen."

Verwechslungsgefahr: Die Farbe entscheidet!

Natürlich unterscheiden sich die goldenen Hasen von Heilemann und Lindt in Details. Der "Lindt-Goldhase" trägt zum Beispiel ein rotfarbenes Bändchen um den Hals und ein Glöckchen. Entscheidend für den Verbraucher ist aber die goldene Farbe. Darauf,  "ob der Konkurrenzhase ein rotes Band trägt oder in sitzender Haltung geformt ist, kommt es laut Bundesgerichtshof nicht an", so Herbertz.