Hilfspaket der Staatsregierung: Unwetterschäden im Allgäu: So kommt man an finanzielle Unterstützung

4. August 2021 17:26 Uhr von Redaktion all-in.de
Wagneritz
Wagneritz
Benjamin Liss

Unwetter und Hochwasser haben im Juli auch viele Häuser im Allgäu beschädigt. Zur Bewältigung der Folgen gibt es nicht nur den Spendenaufruf der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller. Die Bayerische Staatsregierung hat ein Hilfs-Paket für die Hochwasseropfer beschlossen. Der Bund ist zu 50 Prozent beteiligt., an dem sich der Bund zu 50% beteiligt. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat inzwischen auch den Landkreis Oberallgäu in die "Finanzhilfe- und Soforthilfeaktion Juli 2021" einbezogen.

Anträge müssen bis 30. September eingehen!

Das Landratsamt Oberallgäu informiert jetzt darüber in einer Mitteilung, dass im Rahmen dieser Hilfeaktion Soforthilfen "Haushalt/Hausrat", Soforthilfen "Ölschäden an Wohngebäuden" sowie Notstandsbeihilfen gewährt werden können. "Die entsprechenden Anträge sind bis spätestens 30. September 2021 beim Landratsamt einzureichen", heißt es in der Mitteilung. Verspätet eingehende Anträge können demnach grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Hier kann man online beantragen:

Informationen zu diesen Hilfen, steuerlichen Erleichterungen sowie die notwendigen Antragsformulare sindauf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimatabrufbar unter. Die Richtlinien und Antragsformulare wurden darüber hinausauf der Internetseite des Landkreises Oberallgäubereit gestellt. Ansprechpartner im Landratsamt Oberallgäu ist das Sachgebiet Kommunalrecht. Telefon 08321 612-249, E-Mail kommunalrecht@lra-oa.bayern.de-