Corona-Pandemie: Inzidenzwerte am Donnerstag: Alle Allgäuer Regionen über bayerischem Durchschnitt

16. September 2021 16:28 Uhr von Redaktion all-in.de
Bayern hat mit 84,3 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt einen höheren Inzidenzwert. (Symbolbild)
Bayern hat mit 84,3 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt einen höheren Inzidenzwert. (Symbolbild)
Kathrina Rudolph

Der Inzidenzwert in Deutschland ist von Mittwoch auf Donnerstag leicht gesunken. Aktuell liegt er bei 76,3. Bayern hat mit 84,3 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt einen höheren Inzidenzwert. Im Allgäu liegen die Werte aller Regionen über dem bayerischen Durchschnitt.

Die Allgäuer Inzidenzwerte am Donnerstag

(Stand: Donnerstag, 16. September 2021, Quelle: Robert-Koch-Institut)

  • Stadt Kempten: 85,6 (Vorwoche: 136,2)
  • Landkreis Ostallgäu: 90,9 (Vorwoche: 96,0)
  • Landkreis Oberallgäu: 92,1 (Vorwoche: 116,5)
  • Landkreis Lindau: 93,8 (Vorwoche: 53,6)
  • Stadt Kaufbeuren: 103,0 (Vorwoche: 143,6)
  • Landkreis Ravensburg: 112,3 (Vorwoche: 70,3)
  • Stadt Memmingen: 121,7 (Vorwoche: 90,3)
  • Landkreis Unterallgäu: 138,2 (Vorwoche: 88,4)

"Krankenhaus-Ampel" entscheidet über Corona-Maßnahmen

Die 7-Tage-Inzidenz ist als den dominierenden Wert für das Erlassen von Corona-Maßnahmen abgelöst worden. Momentan entscheidet eine sogenannte"Krankenhaus-Ampel"über die Corona-Maßnahmen in Bayern. Nur noch für die sogenannten 3G-Regel ist weiterhin die Inzidenz entscheidend. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt auf über 35 gilt in Innenräumen breitflächig die sogenannte 3G-Regel. Zutritt haben dann nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Aktuell liegen alle Allgäuer Regionen über diesem Schwellenwert, teilweise sogar recht weit darüber.

In diesen Bereichen gilt laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium die 3G-Regel:

Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor. Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.