Corona-Pandemie: Allgäuer Inzidenzwerte am Freitag - Unterallgäu und Memmingen deutlich über 100

17. September 2021 06:39 Uhr von Redaktion all-in.de
Die aktuellen Inzidenzwerte im Allgäu liegen aktuell über dem bundesdeutschen Schnitt.
Die aktuellen Inzidenzwerte im Allgäu liegen aktuell über dem bundesdeutschen Schnitt.
Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

Der Inzidenzwert in Deutschland ist erneut leicht gesunken. Aktuell liegt er bei 74,7 Fällen/100.000 Einwohner. Das Robert-Koch-Institut registrierte am Donnerstag 11.022 neue Infektionen mit Covid-19. Die 7-Tage-Inzidenz im Freistaat Bayern ist dagegen leicht gestiegen und liegt nun bei 86,7 (Vortag 84,3). Die Inzidenzwerte in den Allgäuer Landkreisen und kreisfreien Städten liegen teils deutlich über dem bayerischen Schnitt. Die höchsten Werte im Allgäu verzeichnen die Stadt Memmingen und der Landkreis Unterallgäu. Die Allgäuer Inzidenzwerte am Freitag (Stand: Freitag, 17. September 2021, Quelle: Robert-Koch-Institut)

  • Stadt Kempten: 89,9 (Vorwoche: 126,2)
  • Landkreis Ostallgäu: 90,9 (Vorwoche: 100,8)
  • Landkreis Oberallgäu: 100,4 (Vorwoche: 115,2)
  • Landkreis Lindau: 113,3 (Vorwoche: 62,1)
  • Stadt Kaufbeuren: 100,8 (Vorwoche: 134,3)
  • Landkreis Ravensburg: 107,0 (Vorwoche: 79,8)
  • Stadt Memmingen: 121,7 (Vorwoche: 81,2)
  • Landkreis Unterallgäu: 145,7 (Vorwoche: 90,3)

"Krankenhaus-Ampel" entscheidet über Corona-Maßnahmen

Die 7-Tage-Inzidenz ist als den dominierenden Wert für das Erlassen von Corona-Maßnahmen abgelöst worden. Momentan entscheidet eine sogenannte"Krankenhaus-Ampel"über die Corona-Maßnahmen in Bayern. Nur noch für die sogenannten 3G-Regel ist weiterhin die Inzidenz entscheidend. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt auf über 35 gilt in Innenräumen breitflächig die sogenannte 3G-Regel. Zutritt haben dann nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Aktuell liegen alle Allgäuer Regionen über diesem Schwellenwert, teilweise sogar recht weit darüber.

In diesen Bereichen gilt laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium die 3G-Regel:

Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor. Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.