Polizei findet Panzerfaust und Maschinengewehr: Kinderpornografie: Durchsuchungen in Memmingen und im Unterallgäu

29. September 2021 12:53 Uhr von Redaktion all-in.de
Im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie vollzog die Kriminalpolizei am Dienstag in den frühen Morgenstunden neun Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Günzburg und Unterallgäu sowie der Kreisfreien Stadt Memmingen. Dabei fand die Polizei auch eine Panzerfaust und ein Maschinengewehr.
Im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie vollzog die Kriminalpolizei am Dienstag in den frühen Morgenstunden neun Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Günzburg und Unterallgäu sowie der Kreisfreien Stadt Memmingen. Dabei fand die Polizei auch eine Panzerfaust und ein Maschinengewehr.
Kriminalpolizeiinspektion Memmingen

Im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie vollzog die Kriminalpolizei am Dienstag in den frühen Morgenstunden neun Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Günzburg und Unterallgäu sowie der Kreisfreien Stadt Memmingen. Die Beamten stellten Endgeräte und Datenträger sicher. Zudem beschlagnahmten sie zwei Waffen. Bei den Beschuldigten handelte es sich nach Angaben der Polizei zur Tatzeit um männliche Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene im Alter zwischen 14 und 43 Jahren, aber auch zwei weibliche Jugendliche im Alter von 15 Jahren.

Polizei findet Waffen

Insgesamt beschlagnahmten die rund 50 Einsatzkräfte 13 Smartphones sowie 5 Laptops und weitere Speichermedien, die nun entsprechend ausgewertet werden. In einem Fall fanden die Beamten in der Wohnung eines 29-jährigen Beschuldigten eine Panzerfaust sowie ein Maschinengewehr MG42 und stellten die Waffen sicher. Inwieweit die Kriegswaffen, wie vom Eigentümer angegeben, tatsächlich unbrauchbar gemacht wurden, prüfen die Ermittler.

Kinderpornografische Video- oder Bilddateien in Chat-Gruppen

Anlass der sehr umfangreichen Ermittlungen waren jeweils kinderpornografische Video- oder Bilddateien, die in Chat-Gruppen online verbreitet wurden. Im Fall von Kinderpornografie stellt bereits der Besitz eines solchen Bildes oder Videos einen Straftatbestand dar. Diesen Auswirkungen sind sich insbesondere Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien oft nicht bewusst. Auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien über die sozialen Medien, wie zum Beispiel WhatsApp, Instagram, Twitter oder Signal, auf Endgeräte kann im weiteren Verlauf bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen. Die Ermittlungsbehörden können das Hoch- oder Herunterladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos im Internet nachvollziehen. Stellen die Beamten dann im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen Endgeräte mit entsprechenden Inhalten fest, werden die Handys, Tablets und Computer regelmäßig eingezogen. Die Betroffenen erhalten dadurch ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück.