Corona-Pandemie: "Krankenhaus-Ampel" in Bayern steht weiter auf Rot!

22. November 2021 12:30 Uhr von Redaktion all-in.de
Die Krankenhausampel im Bayern steht aktuell auf Rot. (Symbolbild)
Die Krankenhausampel im Bayern steht aktuell auf Rot. (Symbolbild)
kalhh auf Pixabay

Auch am Montag gilt in Bayern die Krankenhaus-Ampel-Stufe "Rot". Das bedeutet unter anderem mehr 2G und 3G plus sowie 3G am Arbeitsplatz. 

Das sind die Regeln bei Stufe Rot:

Viele Einrichtungen und Veranstaltungen sind nur noch für Geimpfte und Genesene geöffnet. In vielen Bereichen Bayerns gilt 2G. Ausgenommen sind aktuell die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. Das heißt: Ungeimpfte brauchen einen PCR-Test. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G). Für den Handel, den öffentliche Personennah- und -fernverkehr sowie für die Schülerbeförderung gelten keine Einschränkungen. Es werde geprüft, "ob darüber hinaus Härten für Kinder und Jugendliche abgefedert werden können", wie es seitens des Ministeriums heißt.

Unübersichtlich und kompliziert: Regeln im Job!

Die rote Ampelstufe betrifft auch das Berufsleben. Die Regelungen richtig zu begreifen und zu interpretieren, fällt allerdings vielen Betrieben schwer. Der Erklärungsversuch des Ministeriums: "Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers gilt für alle ungeimpften und nicht genesenen Beschäftigten und Inhaberinnen und Inhaber, die nicht bereits anderweitig 3G-Zutrittsregelungen unterliegen und während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen), dass sie im Hinblick auf den Zutritt zu geschlossenen Räumen zwei Mal pro Woche einen Schnelltest machen müssen." Seit Sonntag galt bereits die gelbe Stufe. Die blauen OP-Masken sind seitdem verboten, es gilt wieder FFP2-Maskenpflicht, außerdem Maskenpflicht in den Schulen. 

Diese Regeln gelten, wenn die Ampel auf Rot schaltet

Die "Krankenhaus-Ampel" stellt auf die Stufe Rot um, wenn mindestens 600 Intensivbetten belegt sind. Ab dann gelten zusätzlich zu den Regeln der Stufe Gelb folgende Regeln: 

  • am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel
  • bei Veranstaltungen, in Kultur und Sport gilt die 2G-Regel (Wo diese schon gilt, gibt es keine weiteren Einschränkungen); Handel und ÖPNV sind von dieser Regel ausgenommen
  • in der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen gilt die 3G-plus-Regel