"Stark eingeschränkter Personenkreis": Testzentren Kempten und Sonthofen: Testen nur noch mit Termin

18. November 2021 17:47 Uhr von Landratsamt Oberallgäu
In den Testzentren in Kempten und in Sonthofen sind ab sofort Vorabregistrierungen für das Testen notwendig. (Symbolbild).
In den Testzentren in Kempten und in Sonthofen sind ab sofort Vorabregistrierungen für das Testen notwendig. (Symbolbild).
Julian Hartmann

Die steigenden Fallzahlen im Landkreis Oberallgäu und in der Stadt Kempten machen sich auch im Testaufkommen in den beiden lokalen Testzentren bemerkbar. Insgesamt stieg die Nachfrage an Tests binnen einer Woche um fast 30 Prozent. Um einen regulären Betrieb der lokalen Testzentren sicherzustellen, ist ab sofort eine Vorabregistrierung für die Testung notwendig.

Nur noch mit Termin

Berechtigte müssen für die Testung ab sofort vorab einen Termin unter www.cov19screening.de für die beiden kommunalen Testzentren in Stadt und Landkreis vereinbaren. Eine Testung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Zum Termin sind die entsprechenden Nachweise mitzubringen und vorzulegen. 

Nur bestimmte Personengruppen

Seit 11. Oktober hat nur noch ein stark eingeschränkter Personenkreis Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels PCR-Diagnostik in den lokalen Testzentren in Sonthofen und Kempten.  Im Einzelnen handelt es sich laut einer Pressemitteilung des Landratsamts Oberallgäu hierbei um folgende Gruppen:

  • Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV bei (Wieder-) Aufnahme (z.B. Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen)
  • Nachweis: Bescheinigung der entsprechenden Einrichtung
  • Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
  • Nachweis: Bescheinigung der entsprechenden Einrichtung
  • Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Nachweis: Bescheinigung der entsprechenden Einrichtung
  • Personen mit positivem Antigen-Schnelltest-Ergebnis
  • Nachweis: Der Schnelltest
  • Personen, die über die Corona-Warn-App den Hinweis „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben
  • Nachweis: Corona-Warn-APP
  • Schwangere und Stillende
  • Nachweis: Mutterpass
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.

Als Nachweis gilt ein Attest vom Arzt.

Schnelltests weiterhin kostenlos

Sogenannte Schnelltests können weiterhin kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger in den weiteren Teststellen in Kempten und im Oberallgäu durchgeführt werden. In den beiden kommunalen Testzentren werden diese kostenlosen Schnelltests nicht angeboten.