Am Samstagnachmittag rutschte ein 79-jähriger Rentner auf einem schneeglatten Bürgersteig aus, stürzte und zog sich dabei mehrere Prellungen und Schürfwunden zu. Gegen den verantwortlichen Grundstücksbesitzer wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen ermittelt, da der Gehweg zum Unfallzeitpunkt nicht ausreichend geräumt und gestreut war. Wer muss Schneeräumen? Diese Regeln gelten für Mieter und Vermieter.