Ein 26-jähriger Mann hat einen Wildunfall, der ihm bereits am Freitag bei Buchloe passierte, erst am Montag der Polizei gemeldet. Der 26-Jährige teilte den Unfall erst mit, nachdem ihn die Versicherung darauf hinwies, dass er zur Abrechnung eines Wildunfalles die Bestätigung der Polizei oder des Jagdpächters brauche.
Reh angefahren
Der Mann hatte ein Reh angefahren, welches nach dem Zusammenstoß weitergelaufen war. Das Bayerische Jagdgesetz schreibt vor, dass Fahrzeugführer, die Schalenwild (u.a. Rehe und Wildschweine) durch An- oder Überfahren verletzen oder töten, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der Polizei mitteilen müssen, heißt es in dem Polizeibericht. Das teilt man der Polizei am einfachsten über den Polizeinotruf 110 mit. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass der Revierinhaber schnellstmöglich das getötete Tier verwerten oder das verletzte Tier suchen und von den Leiden erlösen kann. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit dem Landratsamt zur Ahndung vorgelegt. Es kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro festgelegt werden.