Fünf Tagen in Folge unter 1.000: Das Ostallgäu ist ab Donnerstag nicht mehr im Lockdown - Diese Regeln fallen weg

1. Dezember 2021 07:19 Uhr von Josef Brutscher
Das Ostallgäu sollte ab Donnerstag nicht mehr im Lockdown sein. (Symbolbild)
Das Ostallgäu sollte ab Donnerstag nicht mehr im Lockdown sein. (Symbolbild)
Anna Shvets von Pexels

Weil das Ostallgäu letzten Donnerstag mit einer Inzidenz von 1.054,9 die 1.000er Marke überschritten hatte, war der Landkreis seit Freitag ein Corona-Hotspot. Die 7-Tage-Inzidenz liegt nun aber bereits den fünften Tag in Folge unter der 1.000er Grenze. Deshalb fallen die zusätzlichen Maßnahmen ab Donnerstag bis auf weiteres weg. 

Fünfter Tag in Folge unter 1.000 

Die Inzidenzwerte im Ostallgäu haben seit Samstag den Wert von 1.000 nicht mehr überschritten und sind somit seit fünf Tagen unter der Marke. Zudem sind die Werte seither kontinuierlich gesunken:

Damit werden die zusätzlichen Maßnahmen, die mit dem Überschreiten der 1.000er Marke einhergingen ab Donnerstag beendet.

Landratsamt bestätigt: Diese Regeln fallen weg

Das Landratsamt hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, welche Regeln durch die Aufhebung des regionalen Hotspot-Lockdowns entfallen: Dazu zählt unter anderem:

  • Die Schließung der Gastronomie, von Beherbergungsbetrieben und Betrieben, die körpernahe Dienstleistungen anbieten.
  • Außerdem können Präsenzangebote von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung wieder stattfinden. Dazu zählen unter anderem Musikschulen, Fahrschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Dort gilt die 2G-Regel.
  • Zudem können unter Einhaltung der 2Gplus-Regel wieder Sport- und Kulturstätten öffnen beziehungsweise Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen stattfinden.
  • Für den Handel gilt eine Obergrenze von 10 Quadratmetern pro Kunde.

Das gilt weiterhin

Dennoch gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene weiterhin. Diese dürfen sich nur zu fünft und mit den Mitgliedern höchstens eines weiteren Hausstandes treffen. Außerdem bleibt es bei der 2G-Regel für Friseure sowie beim FFP-2-Maskenstandard, sofern eine Maskenpflicht besteht. Die Bekanntmachung im Wortlaut und mit weiteren Details finden Sie aufwww.landkreis-ostallgaeu.de/bekanntmachungen.html.