Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt für Besucher des Landratsamts Unterallgäu und seiner Außenstellen die 3G-Regel - Zugang hat dann nur noch, wer geimpft oder genesen ist oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen kann.
Besuch nur mit Termin
Das teilt das Landratsamt Unterallgäu mit. Ein Schnelltest darf vor maximal 24 Stunden, ein PCR-Test vor maximal 48 Stunden durchgeführt worden sein. Das Landratsamt folgt damit einer Vorgabe des bayerischen Innenministeriums. Besucher müssen vorab außerdem unbedingt einen Termin vereinbaren - das geht online unterwww.unterallgaeu.de/oeffnungszeitenoder telefonisch beim jeweiligen Ansprechpartner.