Im neuen Jahr: 3G-Regelung im Landratsamt Unterallgäu

29. Dezember 2021 06:20 Uhr von Pressestelle Landratsamt Unterallgäu
Im Landratsamt Unterallgäu gilt ab dem 03. Januar 2022 die 3G-Regelung. Nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete haben dann mit Termin Zutritt zu der Behörde. (Symbolbild)
Im Landratsamt Unterallgäu gilt ab dem 03. Januar 2022 die 3G-Regelung. Nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete haben dann mit Termin Zutritt zu der Behörde. (Symbolbild)
Lisa Hauger

Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt für Besucher des Landratsamts Unterallgäu und seiner Außenstellen die 3G-Regel - Zugang hat dann nur noch, wer geimpft oder genesen ist oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen kann.

Besuch nur mit Termin

Das teilt das Landratsamt Unterallgäu mit. Ein Schnelltest darf vor maximal 24 Stunden, ein PCR-Test vor maximal 48 Stunden durchgeführt worden sein. Das Landratsamt folgt damit einer Vorgabe des bayerischen Innenministeriums. Besucher müssen vorab außerdem unbedingt einen Termin vereinbaren - das geht online unterwww.unterallgaeu.de/oeffnungszeitenoder telefonisch beim jeweiligen Ansprechpartner.