Reiseziel München: Versuchte illegale Einreise endet in Abschiebehaft - Grenzpolizei stoppt Auto bei Lindau

7. Januar 2022 19:00 Uhr von Redaktion all-in.de
Bundespolizei

In der Nacht auf Donnerstag hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz drei Algerier vorläufig festgenommen. Der Fahrer hatte versucht, zwei ausweislose Personen einzuschleusen. Die beiden ebenfalls algerischen Mitfahrer hatten außerdem vier verbotene Pfeffersprays beziehungsweise Medikamente und Betäubungsmittel im Gepäck.

Mitfahrer ohne Ausweis 

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei hat am Grenzübergang Hörbranz der A96 ein Auto mit drei Personen mit französischem Kennzeichen kontrolliert. Der 31-jährige Fahrer konnte sich mit seinem algerischen Reisepass und einem französischen Aufenthaltstitel ausweisen. Die beiden anderen Männer hingegen waren ausweislos. Die 26- und 22-jährigen Männer verfügten lediglich über Handyfotos von schweizerischen Dokumenten über ihre dortige Asylantragstellung. Der 31-Jährige Fahrer gab an, die beiden an einer Tankstelle in Zürich getroffen und mitgenommen zu haben. Ihr Reiseziel soll München gewesen sein. 

Drogen und Medikamente sichergestellt 

Auf der Dienststelle versuchte der 26-Jährige ein Tütchen Cannabisharz unter einem Stuhl zu verstecken. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten laut Polizeibericht dann noch 17 Tabletten sowie ein Fläschchen mit dem Wirkstoff Benzodiazepin. Da der Algerier für die Substanzen weder ein Rezept noch eine Einfuhrgenehmigung vorweisen konnte, erhielt er neben einer Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise eine weitere wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Polizisten stellten die Medikamente sicher.

Mehrere Anzeigen 

Im Gepäck des 22-jährigen Mitreisenden fanden die Beamten vier Pfeffersprays ohne Prüfzeichen. Neben einem Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise erwartet den Mann nun noch eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Fahrer ist Polizeibekannt 

Gegen den Fahrer besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern. Weil er durch die Straftat die Gültigkeit seines französischen Aufenthaltstitels in Deutschland verwirkt hatte, besteht außerdem der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Der 31-Jährige war erstmals 2015 nach Deutschland eingereist und den Ausländerbehörden unter Aliaspersonalien bekannt. 2016 verzog er unbekannt. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz war er in Deutschland bereits polizeibekannt. Die Beamten verweigerten dem Mann schließlich die Einreise. 

Abschiebungshaft 

Die Bundespolizisten führten die beiden mutmaßlich Geschleusten dann am Freitagmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten sie anschließend in Zurückweisungshaft in die Einrichtung für Abschiebungshaft Hof ein.

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