Messerattacke in Bad Wörishofen: Prozess in Memmingen: Angeklagter (28) gibt Erklärung ab

24. Januar 2022 05:33 Uhr von Corinna Sedlmeier
Am zweiten Prozesstag verlas der Anwalt eine Erklärung seines Mandanten, in der er die Tat aus seiner Sicht schilderte (Symbolbild).
Am zweiten Prozesstag verlas der Anwalt eine Erklärung seines Mandanten, in der er die Tat aus seiner Sicht schilderte (Symbolbild).
Stephan Michalik

Ein 28-jähriger Mann soll im Frühjahr 2021 in Bad Wörishofen seine Lebensgefährtin mit 35 Messerstichen getötet haben. Am Freitag wurde der am 21. Dezember begonnene Prozess gegen den Mann vor dem Landgericht Memmingen fortgesetzt. Der Angeklagte gab zu Verhandlungsbeginn eine schriftliche Erklärung ab, die sein Anwalt vor Gericht vortrug. 

Schriftliche Erklärung vor Gericht vorgetragen

In der Erklärung schilderte der Angeklagte seine Beziehung zum späteren Opfer. Die Beziehung habe zunächst liebevoll und harmonisch begonnen, sei dann nach einem Umzug nach Deutschland immer schwieriger geworden. Die Frau habe sich ihm gegenüber zunehmend distanziert verhalten. Nachdem er für kurze Zeit nach Bulgarien zurückgezogen war, nahmen er und seine ehemalige Lebensgefährtin die Beziehung wieder auf und er kehrte nach Deutschland zurück. Die Beziehung soll aber nach wie vor schwierig gewesen sein. 

Angeklagter fassungslos über eigene Tat

Am Tatabend am 27. März 2021 kam es nach den Schilderungen des Angeklagten bei einem gemeinsamen Essen zum Streit mit dem späteren Opfer. Der Streit wurde mit Unterbrechungen bis in die Nacht fortgesetzt. Im weiteren Verlauf soll die Frau dem Angeklagten mit Rauswurf gedroht und ihm wüste Beschimpfungen an den Kopf geworfen haben. Daraufhin habe der Angeklagte die Kontrolle verloren und nach einem Messer gegriffen. An den Tatverlauf erinnerte sich der 28-Jährige nur noch bruchstückhaft. Er sei fassungslos  darüber, was er getan habe und bereue die Tat zutiefst. In der Erklärung entschuldigte er sich auch ausdrücklich bei den Angehörigen der Frau. Das Opfer hinterlässt eine Tochter, die zum Tatzeitpunkt neun Jahre alt war. 

Urteil wohl im März

Der Angeklagte verfolgte den Prozesstag mit einer Dolmetscherin, da der gebürtige Bulgare über keine Deutschkenntnisse verfügte. Im Anschluss an die Erklärung wurde der bisherige Lebensweg des Angeklagten rekonstruiert, der aufgrund einer Alkoholsucht unter gesundheitlichen Problemen leidet. Die Verhandlung wird am 11. und am 18. Februar fortgesetzt. Der letzte Termin ist voraussichtlich am 9. März, dann wird auch das Urteil erwartet.