Kurioser Fund beim Zoll. Am 19. Januar haben Zollbeamte des Zollamts Donauwörth eine Postsendung aus der Schweiz untersucht. Beim Öffnen fanden die Beamten das Skelett einer streng geschützten Schildkröte.
Schildkröte streng geschützt
Der Inhalt war laut Pressemitteilung als "home dece" deklariert. Bei der Schildkröte handelt es sich um eine Maurische Landschildkröte (Testudo graeca). Nach Washingtoner Artenschutzübereinkommen gilt die Art als streng geschützte, weil sie vom Aussterben bedroht ist. Bei der Einfuhr von gefährdeten Tieren oder Pflanzen in die Europäische Union muss grundsätzlich eine vom Bundesamt für Naturschutz ausgestellte Genehmigung, eine sogenannte CITES-Bescheinigung, vorgelegt werden. Da keine gültigen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde die Schildkröte durch das Zollamt Donauwörth beschlagnahmt. Der Empfänger hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die erforderlichen CITES-Bescheinigungen nachzureichen.