Auflagenbescheid gegen Halterinnen: Weißbüscheläffchen in Dietmannsried nicht artgerecht gehalten

11. Februar 2022 15:25 Uhr
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In Dietmannsried ist ein Weißbüscheläffchen nicht artgerecht gehalten worden.
In Dietmannsried ist ein Weißbüscheläffchen nicht artgerecht gehalten worden.
Polizei Kempten

Anfang Dezember sind Polizeibeamte in einer Wohnung in Dietmannsried auf ein dort gehaltenes Weißbüscheläffchen gestoßen. Laut der Polizeimeldung war das Tier augenscheinlich gesund. Es wurde allerdings nicht artgerecht gehalten. Das Äffchen wurde unter anderem ohne Artgenossen und in einem räumlich nicht geeigneten Umfeld gehalten. Deshalb nahmen die Beamten das exotische Tier mit.

Auflagenbescheid und Ermittlungsverfahren

Das zuständige Veterinäramt erließ gegen die Tierhalterinnen einen Auflagenbescheid zur Nachbesserung der Haltungsbedingungen. Außerdem leitete die Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und das Bundesnaturschutzgesetz ein. Erste Erkenntnisse ergaben, dass das Tier im Alter von nur zwei Wochen an die jetzigen Besitzerinnen verkauft wurde. Auch gegen den Verkäufer führt die Staatsanwaltschaft Dessau nun ein entsprechendes Ermittlungsverfahren. 

Haltung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Grundsätzlich ist das Halten eines Weißbüscheläffchens nur dann erlaubt, wenn dies zuvor durch die örtliche Kreisverwaltungsbehörde genehmigt wurde und die entsprechenden, strengen Haltungsbedingungen gegeben sind.