Arbeitsauftrag gescheitert: Am Grenztunnel Füssen: Bundespolizei weist Kubaner und Marokkaner ab

14. Februar 2022 15:40 Uhr von Redaktion all-in.de
Kontrolle der Bundespolizei (Symbolbild)
Kontrolle der Bundespolizei (Symbolbild)
Bundespolizei

Die Bundespolizei hat am Sonntag am Grenztunnel Füssen auf der A7 zwei Bauarbeitern die Einreise nach Deutschland verweigert. Einer der Männer hatte nicht die entsprechenden Papiere dabei, dafür aber ein verbotenes Messer.

Auf dem Weg zum Arbeitsplatz in Frankfurt

Kemptener Bundespolizisten kontrollierten in der Kontrollstelle am Grenztunnel drei Insassen eines in Italien zugelassenen Autos. Der 58-jährige Fahrer gab an, dass sich die Fahrgemeinschaft im Auftrag einer italienischen Firma auf dem Weg von Novara nach Frankfurt am Main befand. Die drei Männer leben in Italien, sollten aber in Frankfurt etwa zwei Monate auf einer Baustelle arbeiten.

Abgelaufener Aufenthaltstitel und verbotenes Messer

Der marokkanische Fahrer und der nigerianische Beifahrer konnten sich mit ihren Reisepässen ausweisen und  den Beamten italienische Aufenthaltstitel zeigen. Der kubanische Mitfahrer hatte zwar ebenfalls einen gültigen Reisepass, sein italienischer Aufenthaltstitel war aber bereits im Dezember 2021 abgelaufen. Der 63-Jährige hatte einen entsprechend Verlängerungsantrag dabei, der allerdings nicht für die Einreise nach Deutschland legitimiert. Die Bundespolizisten fanden bei dem Mann außerdem noch ein verbotenes Springmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 Zentimeter. Die Beamten zeigten den Kubaner wegen versuchter unerlaubter Einreise wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Der Marokkaner erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise. Er konnte sich zudem als Nicht-EU-Bürger durch die Begehung einer Straftat nun nicht mehr auf sein Reiserecht berufen. Weil er keinen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitels besitzt, erhielt er außerdem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Bundespolizisten wiesen die beiden Beschuldigten nach Österreich zurück. Der Fahrer musste für Rückführungskosten 200 Euro als Sicherheit hinterlegen. Der Kubaner erhält hierfür später einen Leistungsbescheid. Der unbescholtene Nigerianer fuhr gezwungenermaßen mit seinen beiden Arbeitskollegen zurück.

Hinweise der Polizei zum Hintergrund

Es handelt sich hier, resultierend aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 9. August 1994, um einen sogenannten "Vander Elst-Fall". Das heißt, für eine temporäre Leistungserbringung von maximal drei Monaten innerhalb eines Jahres ist es möglich, Drittstaatsangehörige visumsfrei nach Deutschland zu entsenden. Voraussetzung für diese aktive Dienstleistungsfreiheit ist, dass das entsendende Unternehmen in der EU ansässig ist und der Arbeitnehmer eine langfristige Aufenthaltsberechtigung für einen anderen Mitgliedstaat der EU besitzt.