Geschwindigkeitsmessung: Fakten rund um den Blitzer: Darf er auf dem Radweg stehen? Darf ich andere warnen?

17. Mai 2022 12:05 Uhr von Benjamin Liss
Ein Blitzer auf dem Geh- und Radweg sorgte vergangene Woche für Diskussionen.
Ein Blitzer auf dem Geh- und Radweg sorgte vergangene Woche für Diskussionen.
Benjamin Liss

Vergangene Woche sorgte ein Blitzer bei Vorderhindelang für Diskussionen auf Facebook und in verschiedenen Blitzergruppen auf Whatsapp. Der graue VW-Caddy, Blitzer-Auto der Stadt Sonthofen, parkte auf einem Geh- und Radweg in Vorderhindelang. Radfahrer und Fußgänger fühlten sich gestört, weil sie dem parkenden Fahrzeug ausweichen mussten. Darf ein Blitzer überall stehen und darf ich andere Autofahrer vor dem Blitzer warnen? Was passiert eigentlich, wenn ich direkt hinter einem Blitzerfahrzeug parke und so die Messung störe? Darüber hat all-in.de mit Polizei-Pressesprecher Dominik Geißler gesprochen. 

Darf ein mobiler Blitzer im Halteverbot oder auf dem Rad- oder Gehweg stehen? 

Dominic Geißler:  Für die Polizei gilt §35 StVO (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Nachdem die Geschwindigkeitsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe ist, wäre dies für einen Messbeamten der Polizei möglich. Unbenommen der Tatsache, dass es möglich ist, ist dennoch abzuwägen, ob dies erforderlich ist (z.B. Unfallschwerpunkt und es gibt keine andere Messstelle) und ob die damit einhergehende Gefahrenerhöhung / Behinderung für Fußgänger / Radfahrer in Relation zu dem Grund der Messung im Verhältnis steht. Dies wird bei Messungen auf Anliegerwunsch i.d.R. zu verneinen sein, kann bei Unfallschwerpunkten jedoch ggf. gerechtfertigt sein. Allein aufgrund der negativen Außenwirkung sind die Messbeamten der Polizei gehalten, soweit wie möglich eine derartige Aufstellung zu vermeiden. Hinsichtlich einer Messung durch eine Kommune / Beauftragten einer Kommune wäre eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.

Ist es erlaubt, dass ein mobiler Blitzer einfach so auf einem Privatgelände steht und blitzt?

Dominic Geißler:Wenn im Vorfeld die Zustimmung des Grundstücksinhabers eingeholt worden ist, ist dies möglich.

Ist es strafbar, wenn ich mein Auto direkt hinter einem Blitzer parke?

Dominic Geißler:Das Zuparken eines Messgerätes / Messfahrzeuges ist üblicherweise nicht strafbar, solange die Verkehrsteilnehmer dabei die geltenden Vorschriften zum Halten und Parken beachten (BGH, Urteil vom 15.04.2013 - 1 StR 469/13) und es nicht zu einem kompletten Einparken des Messfahrzeuges (Nötigung) oder einer Beschädigung kommt. Wird die Messung von einem Polizeibeamten durchgeführt / bei einer kommunalen Messung die Polizei hinzugezogen, kann allerdings ein entsprechendes Verhalten im Extremfall und insbesondere bei vorsätzlicher Handlungsweise polizeiliche Maßnahmen wie einen Platzverweis oder ein Versetzten des Pkw zur Folge haben.

Darf ich andere Verkehrsteilnehmer über einen Blitzer warnen z.B. durch Lichthupe oder Handbewegungen?

Dominic Geißler:Autofahrer dürfen sich auch gegenseitig vor einem Blitzer warnen – allerdings nicht mit Hupe oder Lichthupe. Denn laut Straßenverkehrsordnung dürfen "Schall- und Leuchtzeichen" nur als Warnzeichen bei einer Gefährdung abgegeben werden. Insofern würde dies eine missbräuchliche Nutzung (Verkehrsordnungswidrigkeit) darstellen. Hinsichtlich anderer Warnmethoden ist die Rechtsprechung eher uneinheitlich.

Was ist der Unterschied zwischen kommunalen Blitzern und mobilen Blitzern der Polizei?

Dominic Geißler:Die Unterschiede halten sich in Grenzen. Es gelten die gleichen Maßgaben für die Aufstellung der Geräte. Bei den Geräten werden häufig die identischen Typen verwendet. Die kommunalen dürfen jedoch Messungen ausserhalb geschlossener Ortschaften nur eingeschränkt durchführen.