Zum Teil über 9 Jahre Haft: Drogendealer aus Garmisch-Partenkirchen zu langen Gefängnisstrafen verurteilt

20. Mai 2022 07:37 Uhr von Redaktion all-in.de
Weil drei Männer im Alter zwischen 25 und 37 Jahren aus dem Raum Garmisch-Partenkirchen über das Darknet einen illegalen Drogenhandel betrieben haben, wurden sie jetzt zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. (Symbolbild)
Weil drei Männer im Alter zwischen 25 und 37 Jahren aus dem Raum Garmisch-Partenkirchen über das Darknet einen illegalen Drogenhandel betrieben haben, wurden sie jetzt zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. (Symbolbild)
Bundespolizei

Weil drei Männer im Alter zwischen 25 und 37 Jahren aus dem Raum Garmisch-Partenkirchen über das Darknet einen illegalen Drogenhandel betrieben haben, wurden sie jetzt zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Drogen und Waffen 

Am 10.02.2021 konnte das Bayerische Landeskriminalamt in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeistation (KPS) Garmisch-Partenkirchen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II mehrere Drogenhändler festnehmen. Außerdem konnten sie unter anderem zehn Kilogramm der synthetischen Droge Amphetamin sicherstellen. Weiter wurde bei dem Empfänger der Amphetamin-Lieferung eine 30 Zentimenter lange Machete sichergestellt.

Kiloweise mit Drogen gehandelt 

Im Rahmen des damaligen Einsatzes und der weiteren Ermittlungen konnten neben dem Empfänger der zehn Kilogramm schweren Drogenlieferung zwei weitere Täter festgenommen werden. Gegen diese beiden liefen zudem separat Ermittlungen wegen Drogenhandels über so genannte Krypto-Handys. Durch deren Auswertung konnte einem der Dealer der Handel mit über 90 Kilogramm Marihuana, 13 Kilogramm Amphetamin und 1 Kilogramm Kokain nachgewiesen werden. Am 14.04.2022 wurden die Täter durch eine Große Strafkammer des Landgerichts München II zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht verurteilte die drei Männer im Alter von 25 bis 37 Jahren Freiheitsstrafen von 9 Jahren und 8 Monaten, 7 Jahren, sowie 6 Jahren und 4 Monaten. Die Urteile sind jeweils rechtskräftig.