Waschstraße beschädigt: Betrunkene Autofahrerin (33) in Ravensburg gleich zweimal hinterm Steuer erwischt

20. Mai 2022 17:14 Uhr von Redaktion all-in.de
Eine 33-jährige Autofahrerin hat in Ravensburg in betrunkenem Zustand das Tor einer Waschstraße beschädigt. Trotz Fahrverbot entdeckte eine Polizeistreife die betrunkene Frau erneut hinter dem Steuer ihres demolierten Fahrzeuges. (Symbolbild)
Eine 33-jährige Autofahrerin hat in Ravensburg in betrunkenem Zustand das Tor einer Waschstraße beschädigt. Trotz Fahrverbot entdeckte eine Polizeistreife die betrunkene Frau erneut hinter dem Steuer ihres demolierten Fahrzeuges. (Symbolbild)
Bundespolizei

Am Donnerstagabend ist eine betrunkene Autofahrerin in Ravensburg gleich zweimal hinterm Steuer erwischt worden. Zunächst hatten Zeugen die Polizei alarmiert, weil die 33-Jährige gegen das Tor einer Waschstraße auf einem Tankstellengelände gekracht ist. Am Tor entstand dabei ein Schaden von knapp 1.000 Euro. 

Volltrunken hinterm Steuer

Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten starken Alkoholgeruch und Ausfallerscheinungen bei der 33-Jährigen. Einen Test konnte die Frau wegen ihrer Alkoholisierung nicht durchführen. Die Polizisten ordneten deshalb eine Blutentnahme in einem Krankenhaus an. Den Führerschein der Frau stellten sie sicher, untersagten ihr die Weiterfahrt und behielten den Fahrzeugschlüssel ein. Ein Bekannter holte die 33-jährige wenig später ab. Die Beamten gaben ihm den Schlüssel des demolierten Wagens und wiesen ihn erneut darauf hin, dass die Frau keinesfalls ans Steuer darf.

Gleich mehrere Anzeigen

Gegen 02:00 Uhr kam einer anderen Polizeistreife das beschädigte Auto mit eingeschaltetem Warnblinklicht und der 33-Jährigen hinterm Steuer im Stadtgebiet entgegen. Die Polizisten stoppten den Wagen erneut. Ein neuer Alkoholtest bei der Frau ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Daher veranlassten die Beamten nochmals eine Blutentnahme und nahmen den Fahrzeugschlüssel ein zweites Mal in Verwahrung. Die 33-Jährige wird nun bei der Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.